Bewährungshilfe
Eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer wird dem Verurteilten vom Gericht bestellt, wenn es die Verbüßung einer Jugend- oder Freiheitsstrafe oder die Vollstreckung des Restes einer Jugend- oder Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt hat. Bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht erfolgt die Unterstellung in jedem Fall. Die gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich aus den §§ 56 bis 58 StGB sowie den §§ 21 bis 30, 88 und 113 JGG.
Die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer stehen dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite. Sie helfen insbesondere bei der Gestaltung der existenziellen Lebensbedingungen, wie Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche, Regelung finanzieller Probleme, Vermittlung in weitergehende therapeutische Hilfen (z.B. Sucht- oder Sexualtherapie) sowie Beratung und Unterstützung bei allen erkennbaren persönlichen Problemen.
Neben der Einzelbetreuung bietet die Bewährungshilfe über die Kooperation mit den Vereinen der Bewährungs- und Straffälligenhilfe auch Projekt- und Gruppenarbeit an. Dies sind insbesondere Wohn- und Beschäftigungsprojekte, aber auch soziale Trainingskurse, Anti-Aggressions-Training und freizeitpädagogischen Angebote.
Darüber hinaus haben die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer aber auch die vom Gericht auferlegen Auflagen und Weisungen zu überwachen. Sie berichtet dem Gericht in bestimmten Zeitabständen über die Lebensführung des Verurteilten.
Für Verurteilte, die im Rahmen der Führungsaufsicht nach den §§ 66 ff. StGB einer Bewährungshelferin oder einem Bewährungshelfer unterstellt wurden, geltend für die Betreuung die gleichen Bedingungen, wie oben beschrieben.
In Rheinland-Pfalz sind derzeit rund 100 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer am Sitz der acht Landgerichte tätig. Nähere Angaben über Zuständigkeiten und Sprechstunden der bei dem Landgericht Kaiserslautern tätigen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer erfahren sie beim
Landgericht Kaiserslautern – Bewährungshilfe –
Glockenstr. 76
67655 Kaiserslautern
Tel: 0631 3721-192 oder -193
Fax: 0631 3721-194
Den Geschäftsverteilungsplan der Bewährungshilfe finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Bewährungshilfe finden Sie auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.