| Landgericht Kaiserslautern

Verhandlungsübersicht für Mai 2026

Im Mai sind folgende Verhandlungen vor den Strafkammern angesetzt:

Folgende Verfahren, deren Beginn im April 2026 lag, werden im Mai 2026 fortgesetzt:

 

Montag, 27. April 2026

9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Az. 4 KLs 6039 Js 21035/23

 

Fortsetzungstermine:             Donnerstag, 7. Mai 2026, 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1

 

4. Große Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft legt dem 68-jährigen Angeklagten zur Last, er habe in den Jahren 2003 bzw. 2004 in Ramsen in drei Fällen sexuelle Handlungen an zwei Kindern unter 14 Jahren vorgenommen. Dabei habe er die beiden betroffenen Mädchen aus dem Verwandten- bzw. Bekanntenkreis im Sommer in dem auf seinem Grundstück befindlichen Swimming Pool spielen lassen und sich ihnen bei diesen Gelegenheiten vordergründig spielerisch genähert. Dabei soll er die Mädchen intim berührt bzw. in den Körper eingedrungen sein.

 

 

Montag, 4. Mai 2026

9.00 Uhr – Sitzungssaal 2 – wegen versuchten Totschlags u.a., Az. 1 KLs 6035 Js 19079/25 jug

 

Fortsetzungstermine:      Montag, 11. Mai 2026, Montag, 18. Mai 2026, Dienstag, 19. Mai 2026, jeweils 9.00 Uhr Sitzungssaal 2

 

1. Große Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft legt der 19-jährigen Angeklagten zur Last, am Nachmittag des 4. November 2025 in Kaiserslautern im Bereich des Rathausplatzes versucht zu haben einen Mann zu töten, indem sie mit einem langen Küchenmesser auf dessen Brust- und Kopfbereich eingestochen haben soll. Dabei soll sie sich substanzbedingt in einem Zustand verminderter Schuldfähigkeit befunden haben. Der Geschädigte soll auch erheblich verletzt worden sein. Die lebensgefährliche Verletzung am Oberkörper soll notfallmäßiger Behandlung bedurft haben. Als Passanten hinzugekommen sein sollen, habe die Angeklagte von weiteren Stichen abgesehen und sich entfernt. Den Stichen soll eine Auseinandersetzung vorausgegangen sein. 

Daneben werden der Angeklagte noch zwei Taten der (versuchten) gefährlichen Körperverletzung aus dem September 2024 zur Last gelegt. In beiden Fällen soll die Angeklagte stark alkoholisiert gewesen sein.

Die Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. 

 

 

Montag, 11. Mai 2026

9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen räubersicher Erpressung u.a., Az. 4 KLs 4342 Js 16247/25

 

Fortsetzungstermine:             Montag, 18. Mai 2026, Dienstag, 19. Mai 2026 jeweils 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1

 

4. Große Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft legt dem 25-jährigen Angeklagten eine Vielzahl von einzelnen Taten zur Last, die der Angeklagte zwischen September 2024 und August 2025 in Kaiserslautern sowie (überwiegend) in verschiedenen Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern sowie andernorts begangen haben soll. 

Unter anderem sind folgende Geschehnisse angeklagt.

Im September 2025 soll der Angeklagte gemeinsam mit einer weiteren männlichen Person versucht haben den Geschädigten um 1000 Euro zu bringen, indem sie ihm über einen Messengerdienst angedroht haben sollen ihm den Hals abzuschneiden und seiner Freundin zur Prostitution zu zwingen, wenn er ihnen das Geld nicht an einem vereinbarten Treffpunkt in Weilerbach übergebe. Der Geschädigte habe sich daraufhin zu dem Treffpunkt begeben weigerte sich aber eine Zahlung zu leisten, woraufhin der Angeklagte und der gesonderte Verfolgte versucht haben sollen, den Geschädigten mit Schlagwaffen zu schlagen. Der Geschädigte habe sich aber durch Flucht entziehen können. 

Im August 2025 soll der Angeklagte gemeinsam mit zwei anderen männlichen Personen versucht haben von einem anderen Geschädigten in Kaiserslautern Geld zu verlangen, indem er behauptete der Geschädigte habe Schulden bei ihm. Als der Geschädigte sich weigerte etwas zu zahlen, sollen der Angeklagte und die gesondert Verfolgten auf den Mann eingetreten haben. Trotz zwischenzeitlicher Flucht sollen die Männer den Geschädigten eingeholt und erneut getreten haben, auch als dieser bereits am Boden gelegen haben soll. Erst als Nachbarn hinzukamen, habe der Angeschuldigte abgelassen. Der Geschädigte soll mehrere schmerzhafte Prellungen am ganzen Körper erlitten haben. 

Ebenfalls im August 2025 soll es zu einem Vorfall auf dem Waldfest in Rodenbach gekommen sein. Der Angeklagte soll dort deutlich erkennbar mit einem weiteren Mann Betäubungsmittel konsumiert haben, woraufhin er von zwei Besuchern aufgefordert worden sein soll, dies zu unterlassen. Der Angeklagte und sein Begleiter sollen die beiden Besucher daraufhin mit Faustschlägen angegriffen und zumindest einen am Auge verletzt haben. Als zwei weiteren Zeuginnen eingeschritten sein sollen, soll der Angeklagte ebenfalls versucht haben, diese körperlich anzugreifen. Zugleich soll er die Frauen mehrfach, auch sexuell konnotiert, beleidigt sowie ihnen Gewalt angedroht haben.

Eine gute Woche später soll sich der Angeklagte durch Vorzeigen der Saisonkarte einer anderen Person kostenlos Zugang zum Freibad in Rodenbach verschafft haben, Indem er vortäuschte selbst Inhaber einer Saisonkarte zu sein. 

Im November 2024 soll der Angeklagte den Geschädigten, der ihn auf seinen Wunsch hin nach Mittelbrunn gefahren haben soll, aufgefordert haben, ihn nunmehr nach Ramstein zu fahren und dort für den Angeklagten bei einer Verleihfirma ein Auto anzumieten, damit der Angeklagte, der keine Fahrerlaubnis hat, es nutzen könne. Als der Geschädigte sich weigerte, soll der Angeklagte ein Cuttermesser aus einer Tasche geholt und dem Geschädigten angedroht haben, dass er sich umbringen werde, wenn er das Auto nicht erhalte. Der Geschädigte soll dann nach Ramstein zu der gewünschten Mietwagenfirma gefahren und dort mit dem Angeklagten ausgestiegen sein. Daraufhin soll der Angeschuldigte den Geschädigten gegen die Hüfte getreten haben. Als der Geschädigte sich immer noch geweigert habe, ein Auto für den Angeklagten anzumieten, habe dieser einen großen Stein genommen und gedroht, er werde ihn auf das Auto des Geschädigten werfen, was er dann auch getan haben soll, als der Geschädigte sich weiter weigerte. Der Pkw soll erheblich an der Windschutzscheibe beschädigt worden und nicht mehr fahrbereit gewesen sein.    

Auch in einer Vielzahl weiterer Fälle ist der Angeklagte angeklagt, andere Personen körperlich verletzt, genötigt, bedroht oder beleidigt zu haben. Weiter werden ihm Betrug, insbesondere zum Nachteil von Taxifahrern, die er im Anschluss körperlich angegangen oder bedroht haben soll, und Diebstahl vorgeworfen. 

Der Angeklagte befand sich kurzzeitig in Untersuchungshaft, ist aber auf freiem Fuß. 

 

 

Mittwoch, 20. Mai 2026

9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a., Az. 4 KLs 6039 Js 9150/25

 

Fortsetzungstermine:             Mittwoch, 27. Mai 2026, Donnerstag, 28. Mai 2026, jeweils 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1

 

4. Große Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft legt dem 28-jährigen Angeklagten zur Last zwischen Dezember 2024 und Juni 2025 in Kaiserslautern und Kirchheimbolanden verschiedene Gewalt- bzw. Sexualdelikte sowie einen Diebstahl begangen zu haben. 

Zum einen sollen sich die angeklagten Straftaten gegen die (damalige) Lebensgefährtin des Angeklagten gerichtet haben. Hier soll es zu folgenden Vorfällen gekommen sein: am Silvesterabend 2024 soll der Angeklagte in der Wohnung der Geschädigten in Kaiserslautern nach einem Streit ein komplette Dose Pfefferspray versprüht haben, wobei er Verletzungen der Geschädigten und einer weiteren anwesenden Person in Kauf genommen haben soll. Im Januar 2025 soll er die Geschädigte nach einem Streit wuchtig gegen das Bein getreten haben, so dass sie ein großflächiges Hämatom erlitten haben soll. Im Februar 2025 soll der Angeklagte die Geschädigte auf offener Straße sexuell bezogen beleidigt und bedroht haben. Im Mai 2025 soll der Angeschuldigte um drei Uhr nachts in die Wohnung des Geschädigten eingedrungen sein, indem er ihre Tür eintrat. Er habe ihr sodann verbal und durch Vorhalten eines Tasers gedroht, um sie zu verängstigen. Schließlich habe er sie mehrmals mit der flachen Hand im Gesicht und am Körper geschlagen, ohne dass sie sich habe entziehen können.

In zwei anderen Fällen soll der Angeklagte einmal einen Bekannten in dessen Wohnung in Kirchheimbolanden (Februar 2025, Schaden 80,00 Euro) bzw. den Betreiber des Rewe-Marktes in der Fruchthallstraße in Kaiserslautern (Mai 2025, Schaden: 10,34 Euro) bestohlen haben.

Im März 2025 soll der Angeklagte die (volljährige) Geschädigte D. in deren Wohnung in Kaiserslautern, in der er zu Besuch war, unvermittelt zunächst über der Kleidung an Brust und Taille gefasst haben, später soll er sie auch über der Kleidung im Intimbereich berührt haben, während sich die Geschädigte verbal und durch Wegrücken, später auch durch Schreien und Schläge gegen die Brust des Angeklagten wehrte. Als die Zeugin sich durch Aufstehen etwas entfernt haben soll, soll er sein Glied herausgenommen und vor der Zeugin bis zum Samenerguss masturbiert haben, woraufhin die Geschädigte drohte, die Polizei zu rufen.

Im Juni 2025 gegen Mitternacht sollen der Angeklagte sowie ein weiterer gesondert verfolgter Mann die beiden elf- bzw. zwölfjährigen geschädigten Mädchen erst in der Nähe des Albert-Schweitzer-Gymnasium mit Alkoholmixgetränken bedrängt und sie dann veranlasst haben, mit ihnen in die Tiefgarage am Rittersberg zu gehen. Dort soll der Angeklagte die Elfjährige über dem noch bekleideten Intimbereich angefasst haben, wobei ihm das kindliche Alter der Geschädigten bewusst gewesen sein soll. Der Geschädigte, die gesagt haben soll, dass sie dies nicht wolle, habe sich nur mühsam entfernen können und habe schließlich Schutz bei der DRK-Rettungswache gesucht, wobei sie bis dorthin von dem Angeklagten verfolgt worden sei. 

 

 


Medienreferenten: 

 

Dr. Johannes Barrot 

Vorsitzender Richter am Landgericht
Landgericht Kaiserslautern
Bahnhofstr. 24
67655 Kaiserslautern
johannes.barrot@zw.jm.rlp.de
Tel. 0631/3721-0      Fax 0631/3721-115

 

Dr. Alexander Schäfer (stv.)
Vorsitzender Richter am Landgericht
Landgericht Kaiserslautern
Bahnhofstr. 24
67655 Kaiserslautern
alexander.schaefer@zw.jm.rlp.de
Tel. 0631/3721-0      Fax 0631/3721-115 

Teilen

Zurück