| Landgericht Kaiserslautern

Verurteilung im Tötungsdelikt von Unkenbach

Das Landgericht Kaiserslautern hat einen 19-jährigen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten wegen der Tötung einer Frau aus Unkenbach verurteilt.

Die 1. Große Strafkammer (Jugendkammer) des Landgerichts Kaiserslautern hat mit Urteil vom 5. Dezember 2025 einen 19-Jährigen aus Unkenbach wegen Totschlags, Beleidigung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Außerdem hat die Jugendkammer den Angeklagten im Rahmen des sog. Adhäsionsverfahren verurteilt, an die Nebenklägerin, die 14-jährige Tochter der Getöteten, ein weiteres Hinterbliebenengeld in Höhe von 10.000,00 € zu zahlen. 

Die Jugendkammer hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte die Mutter seiner ehemaligen Freundin am 12. Juni 2025 getötet habe. Nach den Feststellungen der Jugendkammer soll der Angeklagte an diesem Abend das Hofgrundstück der Getöteten in Unkenbach trotz eines gerichtlichen Verbotes betreten haben. Hintergrund sei gewesen, dass der Angeklagte die Familie seit Monaten bedroht und gestalkt habe, weil die ehemalige Freundin keinen Kontakt mehr zu ihm gewollt habe. Nachdem die Mutter ihn gebeten hatte, das Grundstück zu verlassen, habe er sie attackiert, mehrfach getreten und geschlagen und schließlich mit einem Klappmesser auf sie eingestochen. Die Geschädigte ist aufgrund der Stichverletzungen noch am Tatort verblutet.

Außerdem hat die Jugendkammer es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte die Nebenklägerin am 6. Februar 2025 beleidigt und bedroht habe, indem er ihr über „Snapchat“ folgenden Text geschrieben habe: [Zitat] „Hey Du Schlampe, ich werde dir bald nachts einen Besuch gestattet. Du wirst schon sehen was du davon hast. Kannst dich ja wieder bei deiner Mami Ausheulen, du minderwertige Kreatur. Ich werde dir persönlich dass Leben zur Hölle machen.“

Das Urteil ist rechtskräftig.

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