Im Rahmen einer kleinen Feierstunde gratulierten der Präsident des Oberlandesgerichts Thomas Henrichs und der Vertreter des Generalstaatsanwalts Mario Mannweiler zum bestandenen Examen, überreichten die Ernennungsurkunden und wünschten den Absolventinnen und Absolventen für ihren beruflichen Weg alles Gute.
Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger haben ihre Ausbildung am 1. September 2019 begonnen. Der Vorbereitungsdienst besteht aus zwei Studienabschnitten an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen sowie praktischen Ausbildungszeiten bei Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften. Im Oktober haben die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ihre dreijährige Ausbildung mit der Diplomprüfung (FH) erfolgreich abgeschlossen.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Sie sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Diese sachliche Unabhängigkeit entspricht insoweit der richterlichen Unabhängigkeit.
Der Aufgabenbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist breit gefächert. Er umfasst zahlreiche wichtige Teile der Rechtspflege, unter anderem in Grundbuch-, Nachlass-, Insolvenz- und Vollstreckungssachen.
Die Justiz in Rheinland-Pfalz ist stets an der Gewinnung qualifizierten Nachwuchses für den Rechtspflegerberuf interessiert. Weitere Informationen zum Berufsbild, zur Ausbildung und zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Koblenz (https://olgko.justiz.rlp.de/ unter dem Link „Ausbildung & Stellenangebote“).