Zuständigkeiten

Der Bezirk des Landgerichts Kaiserslautern umfasst die Stadt Kaiserslautern sowie die Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Otterbach- Otterberg und Weilerbach sowie die Ortsgmeinden Krickenbach, Linden, Queidersbach, Schopp, Stelzenberg und Trippstadt, die Verbandsgemeinden Kusel-Altenglan und Lauterecken-Wolfstein sowie die Ortsgemeinden Börsborn, Glan-Münchweiler, Henschtal, Herschweiler-Pettersheim, Hüffler, Krottelbach, Langenbach, Matzenbach, Nanzdietschweiler, Quirnbach/Pfalz, Rehweiler, Steinbach am Glan, Wahnwegen, die Verbandsgemeinden Eisenberg (Pfalz), Göllheim, Kirchheimbolanden, Nordpfälzer Land und Winnweiler. Die Bodenfläche beträgt 1.712 km².
Im Landgerichtsbezirk Kaiserslautern wohnen z. Zt. etwa 300.000 Menschen. Das Landgericht Kaiserslautern als Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist sowohl Gericht der ersten Instanz als auch Berufungs- und Beschwerdegericht in Zivil- und Strafsachen. Die zwei bei dem Landgericht Kaiserslautern eingerichteten Wirtschaftsstrafkammern sind für alle landgerichtlichen Wirtschaftsstrafsachen des Bezirks des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken zuständig. Zum Zuständigkeitsbereich gehören die Amtsgerichte Kaiserslautern, Kusel und Rockenhausen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes in der Justiz nehmen die Aufgaben der Bewährungshilfe wahr. Sie begleiten die Verurteilten während der Bewährungszeit kontrollierend und helfend.