Geschichte des Landgerichts Kaiserslautern

Die Entwicklung des Landgerichts Kaiserslautern kann bis zur Zeit nach der Französischen Revolution zurückverfolgt werden. Der für die Verwaltung der von der Revolutionsarmee eroberten linksrheinischen Gebiete zuständige Regierungskommissar Bürger Rudler, zuvor Richter am Kassationshof in Paris, richtete vier Departements ein, u.a. das Departement Mont Tonnere, zu dem auch Kaiserslautern mit seinem Umland gehörte. Rudler und seine Nachfolger führten in den besetzten Gebieten allmählich die französischen Gesetze und die französische Organisation der Justiz- und Verwaltungsbehörden ein. Hierzu gehörte auch die Einführung von Zivil-, Straf- und Friedensgerichten, vergleichbar den heutigen Amtsgerichten, die den kommunalen Verwaltungen angegliedert waren. Auch in Kaiserslautern gab es schon im Jahre 1800 ein städtisches Gericht, das im damaligen Stadthaus in der Marktstraße untergebracht war.

Durch Gesetz vom 18.03.1800 wurde eine Neuorganisation der Gerichtshöfe, vor allem für die oberen
Instanzen durchgeführt. Das Gesetz vom 01.09.1802 übernahm diese Organisation auch für die besetzten Gebiete. Es wurden Zivil- und Strafgerichte eingerichtet, außerdem sogenannte Stadt-, Land- und Bezirksgerichte. Letztere waren den für mehrere Departements zuständigen Appellationsgerichten untergeordnet. Diese Bezirksgerichte waren ihrer ganzen Struktur nach Gerichte der 2. Instanz und den Stadt- und Landgerichten vorgesetzt, sind also als Vorläufer der heutigen Landgerichte anzusehen. Ein solches Bezirksgericht befand sich auch in Kaiserslautern. Die Stadtverwaltung wurde aus ihren Räumen im damaligen Stadthaus ausquartiert, um Platz für das Bezirksgericht zu schaffen. 

Nach dem Rückzug der Franzosen und dem Pariser Friedensschluss von 1814 wurde durch die österreichisch-bayerische Administrationskommission ein Appellationsgerichtshof eingesetzt, der ebenfalls seinen Sitz in Kaiserslautern hatte. Hieraus ist später das heutige Oberlandesgericht Zweibrücken entstanden. Auch die Bayern, die ab 1816 das Gebiet der heutigen Pfalz übernommen hatten, änderten nichts an der übrigen vorhandenen Gerichtsorganisation. Das Bezirksgericht in Kaiserslautern bestand daher fort und war im Dezember 1817 mit einem Präsidenten, drei Richtern, einem Staatsprokurator, einem Substituten und einem Gerichtsschreiber besetzt. 1836 wurde mit dem Neubau eines Gerichtsgebäudes am Maxplatz begonnen, der 1838 bezogen wurde.

Eine Änderung trat erst nach dem Eintritt Bayerns in das Deutsche Reich mit dem Erlass des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27.01.1877 ein. Hierin wurde bestimmt, dass die streitige Gerichtsbarkeit von Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird. Zur Umsetzung dieser neuen Gerichtsorganisation wurden 1879 die vorhandenen Gerichte aufgelöst. Durch die Königliche Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend vom 02.04.1870 wurde sodann im Bereich des neu gebildeten Oberlandesgerichts Zweibrücken u.a. das Landgericht Kaiserslautern eingerichtet, das zu diesem Zeitpunkt mit einem Präsidenten, einem Direktor und sieben Räten besetzt war. Schon bald reichte der Platz in dem Gerichtsgebäude nicht mehr aus, weshalb 1881 angebaut werden musste. 
In der Folgezeit blieb Kaiserslautern stets Sitz eines Landgerichts. Das Gerichtsgebäude überstand die Schrecken des 2. Weltkrieges jedoch nicht. Es brannte nach einem Bombenangriff in der Nacht vom 27. auf den 28.09.1944 bis auf die Umfassungsmauern vollständig aus. Mangels geeigneter Räumlichkeiten in Kaiserslautern wurde das Landgericht zunächst nach Wolfstein ausgelagert.
Nach Kriegsende wies die Militärregierung Teile des Gebäudes der Polizeidirektion in Kaiserslautern dem Landgericht zu; Gerichtssitzungen wurden in der Folgezeit im Sitzungssaal der Landwirtschaftskammer in der Fischerstraße abgehalten. Am Platz des zerstörten Gerichtsgebäudes begannen im Februar 1954 die Arbeiten zur Errichtung eines Neubaus, für den auch ein Nachbargrundstück an der Lauterstraße hinzuerworben wurde. In dem im September 1955 eingeweihten viergeschossigen Bau auf einer Grundfläche von 700 qm fand auch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ihr neues Domizil.

Auf Grund der Entwicklung des Arbeitsanfalls in der Justiz und der damit einhergehenden notwendigen Vergrößerung des Personalbestandes wurden in der Folgezeit die Platzverhältnisse im bestehenden Gebäude an der Lauterstraße immer beengter, so dass eine räumliche Vergrößerung unumgänglich wurde. Nach langjähriger Planung gab die Landesregierung am 11.08.1998 grünes Licht für den Neubau eines Justizzentrums in Kaiserslautern. Das neue Justizzentrum wurde zwischen März 2000 und November 2001 von einem privaten Investor auf einem Gelände in der Nähe des Hauptbahnhofes, zwischen der Logenstraße und der Bahnhofstraße, errichtet. Es umfasst ca. 14.000 qm, von denen die Justiz etwa 9.400 qm angemietet hat, während der Rest als Büro- und Ladenflächen zur Verfügung steht. Bereits Mitte November 2001 konnten alle in der Stadt ansässigen Justizbehörden - Landgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft, Arbeitsgericht und Sozialdienst mit insgesamt ca. 300 Bediensteten - in das neue Gebäude umziehen. Am 8. 03.2002 übergab Justizminister Herbert Mertin in Anwesenheit zahlreicherGäste aus Politik und Justiz, den örtlichen Behörden und Institutionen  das Gebäude offiziell seiner Bestimmung.