Montag, den 08. April 2024
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Verbreitung jugendpornographischer Schriften u.a., Az. 4 KLs 6018 Js 23289/22
Fortsetzungstermine am 15.4., 6.5. und 13.5.2024, jeweils 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1, 4. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem Anklagten zur Last, in 26 Fällen kinder- bzw. jugendpornographische Bilder bzw. Videos hergestellt, besessen oder geteilt zu haben.
Dienstag, den 09. April 2024
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung u.a., Az.: 4 KLs 6112 Js 19623/23
Fortsetzungstermin am 18.04.2024, 9.00 Uhr, Sitzungsaal 1
4. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 40-jährigen Angeklagten zur Last in Kaiserslautern den Geschädigten mit einer sog. „taktischen Peitsche“ und einem Schlagstock angegriffen und verletzt zu haben. Zudem habe er von dem Geschädigten Geld gefordert. Dieser habe jedoch keine Barmittel mit sich geführt, sodass es nicht zur Übergabe gekommen sei.
Mittwoch, den 10. April 2024
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen des Handeltreibens von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge
Az.: 4 KLs 6114 Js 8111/23
Fortsetzungstermin am 17.04.2024, 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1
4. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 29-jährigen Angeklagten u.a. zur Last zwischen März 2021 bis Mai 2023 mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Im Einzelnen wirft sie ihm vor insgesamt 11 kg Marihuana bei einem unbekannten Anbieter bestellt zu haben, um dieses gewinnbringend zu veräußern. Außerdem habe er mehr als 4,5 kg Marihuanablüten mit unterschiedlichem Wirkstoffgehalt, Cannabis, Marihuanablattmaterial, Marihuana sowie Kokain und MDMA in unterschiedlichen Mengen bei einem Dritten zum gewinnbringend Abverkauf gelagert.
Montag, den 22. April 2024
11.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Brandstiftung
Az.: 4 KLs 6211 Js 20955/23
Fortsetzungstermin am 29.04, 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1
4. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 25-jährigen Beschuldigten zur Last im Zustand der Schuldunfähigkeit in eine Kantine in einer Stadt in Rheinland-Pfalz eingestiegen zu sein und dort mittels Desinfektionsmittel ein Feuer gelegt zu haben. Durch das Feuer sei an dem Gebäude sei ein Sachschaden in Höhe von 200.000 Euro entstanden.
Dienstag, den 23. April 2024
11.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl u.a., Az.: 4 KLs 6510 Js 17669/23
Fortsetzungstermin am 24.04.2024, 9.00 Uhr, Sitzungsaal 1
4. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem erheblich vorbestraften 28-jährigen Angeklagten zur Last im Zeitraum vom Juli bis September 2023 in Kaiserslautern mehrere verschiedenenartige Straftaten begangen zu haben, die im Zusammenhang mit einer Betäubungsmittelabhängigkeit stehen sollen. Im Einzelnen soll der Angeklagten im Juli 2023 einen angeketteten E-Scooter entwendet haben. Am selben Tag sei er mit diesem E-Scooter alkoholisiert auf einer Straße in Kaiserslautern gefahren, wobei er Ausfallerscheinungen gezeigt habe.
Im August 2023 seien in einem Rucksack des Angeklagten, den dieser in einer Straße in Kaiserslautern bei sich hatte, 43 Ecstasy-Pillen sowie 3 Plastiktüten mit knapp 45 g Amphetamin sowie ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 7,5 cm gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die Betäubungsmittel zum Weiterverkauf dabei gehabt zu haben, und dass das Messer dazu gedient habe, den Betäubungsmittelvorrat ggf. zu verteidigen. Des Weiteren habe der Angeklagte an einem Tag im August 2023 in seinem Rucksack 5,7 g Amphetamin gehabt, als er in einem Wohngebiet in Kaiserslautern angetroffen wurde, habe an einem weiteren Tag die Wand eines Gebäudes in der Innenstadt von Kaiserslautern mit einem roten Zeichen (sog. „tag“) besprüht, wobei ein Sachschaden von ca. 150 Euro entstand, was er - der Angeklagte - billigend in Kauf genommen habe, und sei schließlich an einem Tag im August 2023 in einer Straße in Kaiserslautern angetroffen worden, wobei er in einer Umhängetasche 0,7 g Amphetamin gehabt habe.
Im September 2023 soll der Angeklagte gemeinsam mit einem weiteren Mann durch die Garage in ein Einfamilienhaus in Kaiserslautern eingedrungen sein, um dort nach stehlenswerten Gegenständen zu suchen. Die Männer seien mit Diebesgut unbemerkt entkommen. Insgesamt betrage der Schaden 7.500 Euro. Am Nachmittag desselben Tages soll der Angeklagte in einem Supermarkt in Kaiserslautern eine Getränkedose, Unterhosen und ein Gummiband gekauft haben, wobei er zum Bezahlen eine entwendete EC-Karte unberechtigt verwendet haben soll. Es sein ein Schaden von 13,52 Euro entstanden.
Des Weiteren habe der Angeklagte im September 2023 in einer Nacht in Kaiserslautern eine Wand eines Anwesens mit roter Farbe besprüht, wodurch ein Sachschaden von 200 Euro entstanden sei.
An einem weiteren Tag im September 2023 soll der Angeklagte in Absicht des gewinnbringenden Weiterverkaufs in seiner Hosentasche verschiedene Betäubungsmittel in Portionen verpackt bei sich gehabt haben. Insgesamt seien dies 10 Ecstasy-Pillen, 9,11 g Haschisch, 4,42 g Cannabis und 64,1 g Amphetamin gewesen.
Schließlich soll der Angeklagte an einem Tag im September 2023 in Absicht des gewinnbringenden Weiterverkaufs in einer Umhängetasche verschiedene Betäubungsmittel in Portionen verpackt bei sich gehabt haben. Insgesamt seien dies 32,65 g Cannabis und 111,46 g Amphetamin gewesen. Um seinen Vorrat ggf. zu verteidigen habe er in dieser Situation ein Multitool mit ausziehbarer Klinge griffbereit in der Tasche gehabt.
Hinweis:
Terminsverlegungen nach Veröffentlichung der monatlichen Terminsmitteilung werden nicht angezeigt.
Es besteht aber die Möglichkeit, am Tag vor der Verhandlung telefonisch bei dem Medienreferenten (0631 - 3721 121) oder der Geschäftsstelle der entsprechenden Strafkammer (0631 - 3721 0) nachzufragen, ob der Termin stattfindet
Medienreferent:
Michael Stiefenhöfer
Vizepräsident des Landgerichts
Landgericht Kaiserslautern
Bahnhofstr. 24
67655 Kaiserslautern
michael.stiefenhoefer@zw.mjv.rlp.de
Tel. 0631/3721-121 Fax 0631/3721-115