Montag, 3. Februar 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Körperverletzung mit Todesfolge u.a., Az. 1 KLs 6035 Js 16590/24 jug
Fortsetzungstermine:
Freitag, 7. Februar 2025;
Freitag, 14. Februar 2025;
Montag, 17. Februar 2025;
Freitag, 21. Februar 2025;
Dienstag, 25. Februar 2025;
Donnerstag, 27. Februar 2025;
jeweils 9.00 Uhr Sitzungssaal 1
1. Große Strafkammer (Jugendstrafkammer)
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, als Heranwachsender im September 2024 gegen Mitternacht seine Beziehungspartnerin in deren Wohnung so lange gewürgt zu haben, dass sie an den Folgen der mechanischen Gewalteinwirkung verstarb, was der Angeklagte zwar nicht beabsichtigt haben soll, was für ihn aber erkenn- und vermeidbar gewesen sei.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Dienstag, 4. Februar 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Cannabis in z.T. nicht geringer Menge u.a., Az. 4 KLs 6014 Js 10660/24
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 39-jährigen Angeklagten vor zu zwei Zeitpunkten im Jahr 2024 mit verschiedenen Betäubungsmitteln und Cannabis in z.T. nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. So sei der Angeklagte im April 2024 am Bahnhof in Winnweiler mit gut 3 Gramm brutto MDMA kontrolliert worden
Im August 2025 seien in der Wohnung des Angeklagten in Alsenz ca. 1 kg Amfetamin mit einem Amfetaminbasegehalt von 40,4 Gramm sowie 121,1 Gramm Haschisch mit einem Wirkstoffgehalt von 15,82 Gramm THC und 10,5 Ecstasy-Tabletten gefunden worden, von denen die Staatsanwaltschaft annimmt, dass sie zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt waren. Der Angeklagte soll zugriffsbereit über ein Faustmesser und ein Beil verfügt haben.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Dienstag, 4. Februar 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 4 – wegen Betruges u.a., Az. 7 KLs 6059 Js 7945/23
Fortsetzungstermin: Donnerstag, 20. Februar 2025, 9.00 Uhr Sitzungssaal 2
7. Große Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer)
Die Staatsanwaltschaft legt dem heute 27-jährigem Angeklagten zur Last, im Zeitraum von April 2020 bis Mai 2023 im Rahmen der Pandemiebewältigung Betrugs- bzw. Subventionsbetrugstaten begangen zu haben.
Zum einen soll er für sein Einzelunternehmen bei der mit der Prüfung und Auszahlung beauftragten Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Corona-Soforthilfen in Höhe von 15.000 Euro beantragt haben, wobei er in Bereicherungsabsicht bewusst sowohl über den Umfang, den Mitarbeiterbestand und den Umsatzrückgang falsche Angaben gemacht haben soll: tatsächlich sei er aber weder in eine existenzbedrohende Schieflage geraten sein, noch habe er 9 Mitarbeiter beschäftigt, noch habe er Fixkosten in Höhe von 5000 € monatlich gehabt. Im Glauben an die Richtigkeit der Angaben bewilligte die ISB eine rechtlich als Subvention zu qualifizierende Zahlung in Höhe von 15.000 Euro aus dem entsprechenden Bundessoforthilfeprogramm, die sofort bar abgehoben worden sein sollen.
Den weiteren 11 Fällen liegt zugrunde, dass der Angeklagte sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz nach der damaligen Testverordnung des Bundes als sog. „nicht-ärztlicher, vom Öffentlichen Gesundheitsdienst weiterer Leistungsbeauftragter Dritter“ registriert haben soll, angeblich um in Hauenstein eine Corona-Teststelle zu betreiben. Im Zeitraum April 2022 bis Februar 2023 soll der Angeklagte in 32.394 Fällen Testungen über das entsprechende Abrechnungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet haben, obwohl die Tests, wie er gewusst haben soll, tatsächlich nicht durchgeführt worden waren. Tatsächlich soll der Angeklagte überhaupt kein Testzentrum betrieben haben, sondern mit komplett erfundenen Personalien und gefälschten Materialbezugsrechnungen gearbeitet haben. Insgesamt seien auf diese Weise 321.531,51 € ausgezahlt worden.
Donnerstag, 6. Februar 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a., Az. 4 KLs 6014 Js 14333/24
Fortsetzungstermine: Mittwoch, 12. Februar 2025, 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 36-jährigen Angeklagten zur Last, im August 2024 in Kaiserslautern in drei Fällen mit Betäubungsmitteln und Cannabis gewerbsmäßigen Handel getrieben zu haben, wobei er in einem Fall mit einem Einhand-Klappmesser bewaffnet gewesen sein soll.
Bei den drei Kontrollen habe er jeweils größere Mengen Amfetamin – zwischen 125 und 245 Gramm mit insgesamt ca. 50 Gramm Amfetaminbase – bei sich gehabt, daneben Haschisch und Marihuana bzw. Kokain sowie teilweise größere Bargeldbeträge, bei denen die Anklage davon ausgeht, dass sie aus den Verkäufen stammen.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Donnerstag, 18. Februar 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a., Az. 4 KLs 6014 Js 11382/24
Fortsetzungstermine: Mittwoch, 5. März 2025; Mittwoch, 12. März 2025, jeweils 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 49-jährigen Angeklagten zur Last, in sechs Fällen im Sommer 2024 in Eisenberg und Mönchengladbach mit Betäubungsmitteln, genauer Kokain, Handel getrieben zu haben. In Mönchengladbach habe er einen Vorrat zum Weiterverkauf unterhalten, in Eisenberg habe er eine örtlichen Händler, der gesondert verfolgt (siehe sogleich zu Az. 4 KLs 6014 Js 5348/24) wird, für dessen unerlaubte BtM-Geschäfte versorgt.
Bei 6 Gelegenheiten im o.g. Zeitraum soll der Angeklagte dem gesondert Verfolgten Kokain in einer Gesamtmenge von ca. 840 Gramm (50 – knapp 240 Gramm pro Geschäft) verkauft und an einer Tankstelle in Eisenberg übergeben haben.
Am 31. August 2024 wurde der Angeklagte verhaftet. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Mönchengladbach soll ein großer Vorrat Kokain (knapp 3,5 kg) in unterschiedlicher Qualität sowie weitere Betäubungsmittel und Cannabisprodukte gefunden worden sein, bei dem der Verdacht besteht, dass dieser ebenfalls zum Verkauf bestimmt war.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Donnerstag, 20. Februar 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a., Az. 4 KLs 6014 Js 5348/24
Fortsetzungstermine: Donnerstag, 13. März 2025; Donnerstag, 20. März 2025, jeweils 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 34-jährigen Angeklagten zur Last, im zwischen März und August 2024 in Eisenberg in zehn Fällen mit Betäubungsmitteln gewerbsmäßigen Handel getrieben zu haben, wobei er in einem Fall eine Pistole im Auto dabeigehabt haben soll.
Bei 6 Gelegenheiten im o.g. Zeitraum soll der Angeklagte von dem gesondert Verfolgten (s.o., Az. 4 KLs 6014 Js 11382/24) Kokain in einer Gesamtmenge von ca. 840 Gramm (50 – knapp 240 Gramm pro Geschäft) gekauft und an einer Tankstelle in Eisenberg übergeben erhalten haben, um es anschließend selbst gewinnbringen weiter zu verkaufen. Beim letzten Übergabetermin soll der Angeklagte eine halbautomatische Pistole in seinem Wagen verwahrt haben, für die er keine Genehmigung besessen haben soll.
In weiteren drei Fällen soll der Angeklagte zwischen 2 und 15 Gramm Kokain an Abnehmer im Raum Eisenberg verkauft haben, wofür er 50 Euro pro Gramm verlangt und erhalten haben soll. In einem weiteren Fall soll der Angeklagte 1 kg Amfetamin bei einer Bunkerhalterin aufbewahrt haben, dass er einer unbekannt gebliebenen Person zum Ankauf angeboten haben soll.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Montag, 26. März 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Körperverletzung mit Todesfolge u.a., Az. 1 KLs 6035 Js 11575/24 jug
Fortsetzungstermine: Montag, 31. März 2025;
Freitag, 4. April 2025;
jeweils 9.00 Uhr Sitzungssaal 1
1. Große Strafkammer (Jugendstrafkammer)
Die Staatsanwaltschaft legt der Angeklagten zur Last, als Heranwachsende im Juni 2024 im Gebäude des Hauptbahnhofs Kaiserslautern einen Mann mit einem Messerstich verletzt zu haben, an dessen Folgen der Mann noch am Ort des Geschehens verstarb, was die Angeklagte hätte vorhersehen und vermeiden können. Dem Messerstich war ein Geschehen vorausgegangen, in dessen Verlauf der später Geschädigte der Angeklagten auf einer Rolltreppe ans Gesäß gefasst haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage aufgrund der zeitlichen Abläufe nicht von einer Notwehrsituation aus, verneint aber auch einen Tötungsvorsatz. Die Angeklagte hat sich kurz nach der Tat selbst gestellt. Das Gericht wird den genauen Ablauf des Geschehens in einer Beweisaufnahme aufzuklären haben.
stv. Medienreferenten:
Dr. Alexander Schäfer
Vorsitzender Richter am Landgericht
Landgericht Kaiserslautern
Bahnhofstr. 24
67655 Kaiserslautern
alexander.schaefer@zw.jm.rlp.de
Tel. 0631/3721-0 Fax 0631/3721-115
Dr. Johannes Barrot
Vorsitzender Richter am Landgericht
Landgericht Kaiserslautern
Bahnhofstr. 24
67655 Kaiserslautern
johannes.barrot@zw.jm.rlp.de
Tel. 0631/3721-0 Fax 0631/3721-115