Freitag, den 1. März 2024
09:00 Uhr - Saal 1 – wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge u.a., Az.: 4 KLs 6014 Js 18177/23
Fortsetzung vom: 21. Februar 2024 um 10.00 Uhr – Saal 1 –
4. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 27-jährigen Angeklagten unter anderem zur Last, am 04.07.2023 in Kaiserslautern im fahruntauglichen Zustand ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt zu haben, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, am 19.09.2023 in drei Fällen erneut ein Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis geführt zu. Zwischen den Fahrten soll er eine Zeugin mit vorgehaltener Gaspistole angeschrien haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte Betäubungsmittel in nicht geringer Menge zum gewinnbringenden Abverkauf sowie zur Verletzung geeignete Gegenstände in seiner Wohnung verwahrt haben.
Montag, den 4. März 2024
09:00 Uhr - Saal 1 – wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht, Az.: 4 KLs 6410 Js 19976/22
Fortsetzung am: Dienstag, 5. März 2024; Montag, 11. März 2024 und Donnerstag, 14.03.2024, jeweils um 09.00 Uhr – Saal 1 –
4. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55-jährigen Angeklagten, dem im Rahmen der Führungsaufsicht nach Verbüßung einer Haftstrafe auferlegt war, jegliche Kontaktaufnahme mit Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren zu unterlassen, vor, sich an diese Auflage nicht gehalten zu haben und dadurch den Zweck der angeordneten Führungsaufsicht gefährdet zu haben. Der Angeklagte soll entgegen der ihm bekannten Weisung am 5. November 2011 zwei männliche Jugendliche in Kaiserslautern angesprochen haben, wobei er anbot ihnen 50 – 100 Euro zu zahlen, wenn sie ihm Nacktbilder von sich schicken würden, wobei er ihnen gegenüber äußerte, was auf den Fotos zu sehen sein sollte. Weiter fragte der Angeklagte, ob die beiden Jugendlichen den Oralverkehr mit ihm durchführen würde, worauf die Angesprochenen aber nicht eingingen. Der Angeklagte entfernte sich daraufhin.
Donnerstag, den 7. März 2024
09:00 Uhr - Saal 1 – wegen schweren Raubes u.a., Az.: 4 KLs 6410 Js 16308/23
Fortsetzung vom: 29. Februar 2024 um 09.00 Uhr – Saal 1 –
4. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt den beiden 23- bzw. 33-jährigen Angeklagten zwei Raubüberfälle Last: Zum einen sollen sie am frühen Abend des 01.08.2023 in Kaiserslautern gemeinschaftlich – maskiert mit Sturmmasken - die Wohnungstür des Geschädigten eingetreten haben, um diesen zu berauben. Der 23-Jährige habe den Geschädigten in dessen Wohnung zu Boden gebracht und mit der Faust bedroht, während der 33-Jährige Bargeld zusammensuchte und einsteckte. Außerdem ließen sich die Angeklagten eine Armbanduhr im Wert von 150 Euro, Zigaretten und den Schlüssel von dem Geschädigten aushändigen.
Zum anderen sollen die Angeklagten am 18.08.2023 um die Mittagszeit erneut die Wohnung des schon zuvor Geschädigten aufgesucht haben, um diesen erneut auszurauben. Wieder sollen sie die Wohnungstür gewaltsam geöffnet haben und sich maskiert Zutritt zu der Wohnung verschafft haben. Der 23-Jährige soll dieses Mal mit einem Teleskopschlagstock bewaffnet gewesen sein, mit dem der Geschädigte bedroht worden sein soll. Die Angeklagten entwendeten 5 g Cannabis, 85 Euro Bargeld, eine Spielekonsole, eine Schreckschusswaffe und einen Akkuschrauber sowie Turnschuhe und verließen den Ort mit ihrer Beute.
Mittwoch, den 13.März 2024
09.00 Uhr – Saal 1 – wegen räuberischer Erpressung u.a., Az. 4 KLs 6211 Js 12130/22
4. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 42-jährigen Angeklagten eine versuchte räuberische Erpressung vor. Der Angeklagte soll am 7. März 2022 um 21.45 Uhr in einem Supermarkt in Kusel versucht haben, die dortige Verkäuferin dazu zu bringen, ihm Bargeld aus der Kasse auszuhändigen, indem er diese mit einem Messer bedrohte. Zuvor hatte er vorgetäuscht einen Einkauf tätigen zu wollen, den die Geschädigte abkassierte, woraufhin sich die elektronisch gesicherte Kassenschublade. Er trat dann mit dem Messer an die Geschädigte heran, hielt ihr dieses in die Baugegend und forderte Geld. Die Geschädigte schlug jedoch die Kasse zu und sagte zu dem Angeklagten, sie öffne sich erst wieder, wenn ein neuer Kunde etwas kaufe. Nach zwei weiteren Aufforderungen entfernte sich der Angeklagte, als er einsah, dass er nicht an Geld komme wird.
Donnerstag, den 14. März 2024
09.00 Uhr – Saal 2 – wegen Betrug u.a., Az. 2 KLs 6065 Js 12854/13 (2)
Fortsetzung am: Montag, 25. März 2024, 11. April 2024, 18. April 2024, 6. Mai 2024 und 17. Mai 2024, jeweils 9 Uhr, Saal 2
2. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer)
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor im Zeitraum 2011 bis 2014 u.a. in Ramstein-Miesenbach als tatsächlich und formell Verantwortliche zweier GmbH die tatsächliche Lieferung und Abrechnung von Getränken und Gastronomieprodukten vorgetäuscht und dadurch veranlasst zu haben, dass die geschädigte Genossenschaft, mit der eine Vorfinanzierungs- und Kontokorrentabrede bestand für die Lieferungen zunächst in Vorleistung trat. Die von den Angeklagten geführten Unternehmen befanden sich zu diesem Zeitpunkt zunehmend in wirtschaftlicher Bedrängnis und die Angeklagten sollen damit gerechnet haben, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Geschädigten Genossenschaft nicht mehr vollständig nachkommen zu können. Tatsächlich sollen die Zahlungsverpflichtungen aus der laufenden Geschäftsverbindung fortschreitend verspätet und unvollständig erfüllt worden sein, zuletzt gar nicht mehr.
Weiter sollen die Angeklagten entgegen ihren Verpflichtungen als Geschäftsführer ihre Buchführungspflichten verletzt und die Überschuldung ihrer Unternehmen nicht angezeigt bzw. ein Insolvenzverfahren beantragt haben.
Montag, den 18. März 2024
09.00 Uhr – Saal 1 – wegen schweren Raubes u.a., Az. 4 KLs 6010 Js 20708/23
4. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 15.10.2023 gegen 2 Uhr nachts in einem imbissladen in Kaiserslautern den Geschädigten mehrfach mit der Faust geschlagen zu haben, so dass dieser zu Boden ging und Schmerzen erlitt. Er schlug dann weiter auf den am Boden liegenden Geschädigten ein, um ihm – wie von Anfang an geplant – dessen Smartphone, ein Feuerzeug und Zigaretten wegzunehmen, um diese Gegenstände selbst zu behalten. Der Angeklagte führte bei der Tat, was ihm auch bewusst war, in seiner Jackentasche ein Tierabwehrspray und ein Cutter-Messer bei sich. Der Angeklagte soll eine Blutalkoholkonzentration von 2,17 Promille gehabt haben.
Mittwoch, den 20. März 2024
14:00 Uhr - Saal 1 – wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Az.: 4 KLs 6114 Js 19777/23
Fortsetzung am: Freitag, 21. März 2024 um 11.00 Uhr – Saal 1 –
4. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 24-jährigen Angeklagten zur Last am 17. Oktober 2023 verschiedene Betäubungsmittel in seiner Wohnung in Kaiserslautern aufbewahrt zu haben, wovon der größte Teil gewinnbringend weiterverkauft werden sollte. Teilweise seien die Betäubungsmittel auch zum Eigenkonsum vorgesehen gewesen. Dabei soll es sich um Haschisch und Amphetamin gehandelt haben. Als Beamte der Polizei die Wohnung durchsuchten, soll der Angeklagte versucht haben, die Stoffe, die er in zwei Dosen aufbewahrte, aus dem Fenster zu werfen, damit sie nicht aufgefunden werden. In seiner Wohnung wurden eine zugriffsbereite geladene CO-2-Pistole und eine Stahlpeitsche gefunden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass diese Gegenstände dem Angeklagten dazu dienen sollten, sich und die Betäubungsmittel zu verteidigen.
Hinweis:
Terminsverlegungen nach Veröffentlichung der monatlichen Terminsmitteilung werden nicht angezeigt.
Es besteht aber die Möglichkeit, am Tag vor der Verhandlung telefonisch bei dem Medienreferenten (0631 - 3721 121) oder der Geschäftsstelle der entsprechenden Strafkammer (0631 - 3721 0) nachzufragen, ob der Termin stattfindet
Medienreferent:
Michael Stiefenhöfer
Vizepräsident des Landgerichts
Landgericht Kaiserslautern
Bahnhofstr. 24
67655 Kaiserslautern
michael.stiefenhoefer@zw.mjv.rlp.de
Tel. 0631/3721-121 Fax 0631/3721-11