| Landgericht Kaiserslautern

Termine in Strafsachen im Mai 2024

Montag, den 13. Mai 2024

09:00 Uhr –  Saal 1 – wegen Verbrechens nach § 29a BtMG u.a., Az.: 4 KLs 6114 Js 11610/23

Fortsetzung am: 28. Mai 2024 um 12.30 Uhr – Saal 1 –

4. Strafkammer
 

Die Staatsanwaltschaft legt dem 44-jährigen Angeklagten zur Last, in den Jahren 2023 und 2024 zu elf Zeitpunkten in Kaiserslautern und andernorts mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben, wobei er bei einer Gelegenheit gefährliche Gegenstände (Jagdmesser und Schreckschusspistole) zugriffsbereit bei sich geführt haben soll. Der Angeklagte soll von einem weiteren Mann, der ebenfalls strafrechtlich verfolgt wird, zwischen April 2023 und Januar 2024 insgesamt gut 7 kg Amphetamin auf Kommission erworben haben, um dieses – wie die Staatsanwaltschaft annimmt - an einen Kreis von Abnehmern gewinnbringend weiterzuverkaufen. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im Januar 2024 wurden neben Betäubungsmitteln die o.g. gefährlichen Gegenstände gefunden.

Weiter wird dem Angeklagten ein gemeinschaftlicher Wohnungseinbruchsdiebstahl zum Jahresende 2023 vorgeworfen. Er soll mit einem Mittäter nachts in ein Wohnhaus eingedrungen sein, wozu die Terrassentür eingeschlagen worden sein soll. Der Angeklagte und sein Mittäter sollen Wein, Silberbesteck, Schmuck und einen Pelzmantel im Gesamtwert von ca. 10.000 Euro mitgenommen haben.

 

 

Dienstag, den 14. Mai 2024

09:00 Uhr – Saal 1 – wegen Verbrechens nach § 29a BtMG u.a. Az.: 4 KLs 6014 Js 11251/23

4. Strafkammer

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung 48-jährigen Angeklagten, der mehrfach einschlägig vorbestraft ist, aufgrund ihrer Ermittlungen vor, in der zweiten Jahreshälfte 2023 zu fünf Zeitpunkten in Kaiserslautern und andernorts mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben, wobei er bei zwei Gelegenheiten einen gefährlichen Gegenstand (Klappmesser bzw. ein Beil und 2 Schlagringe) mit sich führte. Der Angeklagte soll bei fünf Gelegenheiten angetroffenen worden sein, wobei er z.T. größere Mengen Amphetamin, Marihuana, Haschisch und Ecstasy-Tabletten bei sich hatte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Betäubungsmittel gewinnbringend weiterverkaufen wollte.

 

 

Dienstag, den 28. Mai 2024

09:00 Uhr – Saal 1 – wegen Handels mit oder Herstellens von oder Abgabe bzw. Besitz von nicht geringen Mengen Betäubungsmitteln, Az.: 4 KLs 6014 Js 139/24

Fortsetzung am: Montag, 10. Juni 2024 um 14.00 Uhr – Saal 1 –

4. Strafkammer

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31-jährigen Angeklagten, der selbst Konsument sein soll, vor, er habe zum Zweck des gewinnbringenden Weiterkaufs Anfang 2024 in seiner Wohnung in Rockenhausen ca. 1.835 Gramm Marihuana und 2310 Gramm Haschisch aufbewahrt. Der Gesamt-THC-Gehalt betrage 768 Gramm.

 

 

Hinweis:
Terminsverlegungen nach Veröffentlichung der monatlichen Terminsmitteilung werden nicht angezeigt.

 

Es besteht aber die Möglichkeit, am Tag vor der Verhandlung telefonisch bei dem Medienreferenten (0631 - 3721 121) oder der Geschäftsstelle der entsprechenden Strafkammer (0631 - 3721 0) nachzufragen, ob der Termin stattfindet
 



Medienreferent:
Michael Stiefenhöfer
Vizepräsident des Landgerichts
Landgericht Kaiserslautern
Bahnhofstr. 24
67655 Kaiserslautern
michael.stiefenhoefer@zw.mjv.rlp.de
Tel. 0631/3721-121    Fax 0631/3721-11

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