Dienstag, den 01. Oktober 2024
09.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen schweren Diebstahls u.a., Az. 4 KLs 6110 Js 14044/22
Fortsetzungstermin: 09.10.2024, 9.00 Uhr Sitzungssaal 1
4. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt einem 40-jährigem Angeklagten, sowie einem 43 und 51 Jahre alten Angeklagten zur Last, zwischen dem 11.05.2022 und dem 26.07.2023 in Otterberg und andernorts jeweils als Mitglied einer Bande zusammen in 15 Fällen bei von ihnen durchgeführten Umzügen Wertgegenstände entwendet zu haben. Dabei soll den Geschädigten ein Schaden von insgesamt über 200.000 US-Dollar entstanden sein. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft dem 40-jährigen Angeklagten vor, bei den Taten einen LKW gefahren zu haben, ohne die erforderliche Erlaubnis dafür gehabt zu haben. In einem weiteren Fall wirft die Staatsanwaltschaft dem 40 Jahre alten Angeklagten vor, die Scheibe eines Fahrzeugs eingeschlagen und daraus Gegenstände im Wert von circa 300 Euro entwendet zu haben.
Montag, den 28. Oktober 2024
09.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Versuch der schweren Brandstiftung u.a., Az. 4 KLs 6111 Js 9002/24
4. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt einem 28-jährigem Angeklagten zur Last, am 30. März 2024 in der Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Kusel randaliert zu haben. Die hinzugerufenen Polizeibeamten fesselten den Angeklagten zunächst mit Handschellen und versuchten ihn hinauszubringen, woraufhin er mit dem rechten Fuß wuchtvoll gegen einen Streifenwagen getreten habe. Bei dem anschließenden Zu-Boden-Bringen durch einen der Polizeibeamten zog sich der Angeklagte eine Platzwunde am Kopf zu, weswegen er zunächst im Krankenhaus in Kusel ärztlich behandelt wurde. Bei der Abholung dort mit dem Ziel ihn dem Gewahrsam zuzuführen, verweigerte sich der Angeklagte der Verbringung und sei von den Beamten aus dem Ausgangsbereich des Krankenhauses geschoben worden. Dabei habe er in Richtung der Polizeibeamten „I will fuck you“, „fuck Germany“ und „fuck german police“ sowie „fuck you“ gerufen, um sie zu beleidigen. Es gelang den Beamten den Angeklagten auf die Rückbank des Streifenwagens zu setzen, wobei der Angeklagte weiter geschrieen und den Sicherheitsabstand zu dem ebenfalls auf der Rückbank sitzenden Polizeibeamten trotz gegenteiliger Aufforderung nicht eingehalten habe. Er wurde daher zurück in den Sitz gedrückt und an der Glasscheibe der Fahrzeugtür fixiert, woraufhin er ebenso wie zuvor Beschimpfungen von sich gegeben haben soll. Ebenso soll er den Beamten mit dem beschuhten Fuß gegen das Schienbein getreten haben.
Weiter soll der Angeklagte am Nachmittag des 2. Mai 2024 in seinem Zimmer in der o.g. Einrichtung die Eingangstür verbarrikadiert und anschließend Kleidungsstücke und Papier in Brand gesetzt haben, die er in dem Zimmer zuvor verteilt haben soll. Dabei soll er in Kauf genommen haben, dass wesentliche Teile des Gebäudes von dem Feuer erfasst oder zerstört werden würden. Durch das beherzte Eingreifen von Zeugen, die gewaltsam die Tür öffneten bzw. durch das Fenster eindrangen, konnten die brennenden Kleidungsstücke nach draußen befördert werden, bevor der Brand auf das Gebäude übergreifen konnte. In dem Gebäude sollen zur Tatzeit ca. 160 Menschen gewohnt haben, verletzt wurde niemand, konkrete Lebensgefahr entstand nicht.
Der Anklagte, der sich seit dem 4. Mai 2024 in Haft in der JVA Frankenthal befand, soll dort am Abend des 26. Juni 2024 in seiner Zelle randaliert und dabei Einrichtungsgegenstände zerstört haben. Dann habe er in einem Schrank an zwei Stellen Feuer entzündet, den Fernseher von der Wand gerissen und diesen ebenfalls in Brand gesetzt und schließlich Kleidungsstücke, Bettwäsche und Matratze angesteckt. Durch akustischen Feueralarm wurde das Gefängnispersonal alarmiert und konnte den Brand löschen, bevor das Gebäude in Brand geriet. In der Haftabteilung des Angeklagten befanden sich zu diesem Zeitpunkt 3 – 6 weitere Häftlinge, die durch das schnelle Eingreifen des Personals nicht konkret gefährdet wurden und nicht evakuiert werden mussten. Es entstand ein Sachschaden von knapp 4.000 Euro.
Der Angeklagte befindet sich weiter in Untersuchungshaft.
Mittwoch, den 30. Oktober 2024
09.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen schweren Diebstahls u.a., Az. 45 Ks 6035 Js 9270/24
Fortsetzungstermine: 12. und 13. November 2024, jeweils 9.00 Uhr Sitzungssaal 1
4. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt einem 45-jährigem Angeklagten zur Last am Abend des 9. Mai 2024 im Zustand verminderter Schuldfähigkeit versucht zu haben, einen anderen Menschen zu töten, wobei er aber jedenfalls eine Körperverletzung verursacht haben soll. Der Angeklagte soll auf einem Gartengrundstück in Kaiserslautern auf einen anderen Mann mit einer Langaxt eingeschlagen haben, wobei er mehrmals in Richtung des Kopfes und des Oberkörpers gezielt habe. Der Geschädigte habe den ersten Schlägen noch ausweichen können, sei dann aber an Arm, Hand und Rücken verletzt worden, bevor er sich durch Flucht dem Angriff habe entziehen können.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Hinweis:
Terminsverlegungen nach Veröffentlichung der monatlichen Terminsmitteilung werden nicht angezeigt.
Es besteht aber die Möglichkeit, am Tag vor der Verhandlung telefonisch bei dem Medienreferenten (0631 - 3721 121) oder der Geschäftsstelle der entsprechenden Strafkammer (0631 - 3721 0) nachzufragen, ob der Termin stattfindet
Medienreferent:
Michael Stiefenhöfer
Vizepräsident des Landgerichts
Landgericht Kaiserslautern
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Tel. 0631/3721-121 Fax 0631/3721-115