| Landgericht Kaiserslautern

Termine in Strafsachen im September 2024

Montag, den 2. September 2024
09:00 Uhr –  Saal 1 – wegen Schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. ,       Az.: 4 KLs 6039 Js 6201/24

Fortsetzung am: Dienstag, 03. September 2024, 09:00 Uhr – Saal 1 –

4. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft legt dem 23-jährigen Angeklagten zur Last, er habe in elf Fällen im Zeitraum Oktober 2022 bis März 2024 über das Internet (v.a. die Plattform Knuddels, aber auch Snapchat und KiK) Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufgenommen und mit diesen Gespräche sexuellen Inhalts geführt, diese dazu zu bewegt, ihm Fotos pornographischer Natur von sich zu schicken und diesen wiederum pornografische Fotos seines Geschlechtsteils geschickt. Weiter habe er versucht, Treffen mit seinen Chatpartnerinnen zu vereinbaren, was aber nicht gelang. In mehreren Fällen sei es ihm gelungen, die Kinder und Jugendlichen dazu zu bewegen, ihm Fotos ihrer Geschlechtsteile oder ihrer Brüste zu schicken. Zuletzt habe er im März 2024 einen Chat mit einem Account geführt, der im Rahmen der Bekämpfung sog. Cyber-Groomings vom LKA Nordrhein-Westfalen unterhalten wurde, wodurch die Polizei auf den Angeklagten aufmerksam geworden sei.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft, er wird psychiatrisch begutachtet.

 

Donnerstag, den 05. September 2024
09:00 Uhr –  Saal 1 – wegen Sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt u.a., Az.: 4 KLs 6039 Js 8620/24

Fortsetzung am: Donnerstag, 26. September 2024, 09:00 Uhr – Saal 1 –

4. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 42-jährigen Angeklagten vor, er habe in 14 Fällen 2022 den zwischen 13 und 14 Jahre alten Geschädigten dazu veranlasst, ihm pornografische Fotos von sich, zu schicken. Dazu habe er über eine Videospielplattform Kontakt zu dem Geschädigten aufgenommen und sich mit diesem zum Videospiele spielen verabredet. Nach dem der Kontakt hergestellt worden sei, habe er den Geschädigten um explizite Fotos gebeten und ihm hierfür Geschenke in Aussicht gestellt, z.B. Videospielguthaben, teilweise stellte er auch in Aussicht, nicht mehr für Videospielverabredungen zur Verfügung zu stehen. In den Jahren 2023 und 2024 soll der Angeklagte einen anderen Geschädigten im Alter von 11 bis 12 über dieselbe Videospielplattform kennengelernt haben, wodurch sich der Geschädigte mit dem Angeklagten angefreundet haben soll. Zum Zwecke seiner sexuellen Befriedigung habe der Angeklagte den Geschädigten dazu gebracht, sich über Videotelefonie zu entblößen, vor dem Angeklagten zu masturbieren oder diesem bei der Masturbation zuzusehen.

Weiter soll der Angeklagte eine Vielzahl von Bild- und Videodateien mit kinderpornografischem Material besessen haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft und wird psychiatrisch begutachtet.

 

Dienstag, den 10. September 2024

09:00 Uhr – Saal 1 – wegen Beleidigung u.a. Az.: 4 KLs 6010 Js 4764/24

Fortsetzung am: Mittwoch, 11. September 2024, 09:00 Uhr – Saal 1 –

4. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31-jährigen Beschuldigten vor, er habe im Zeitraum von Ende 2023 bis Anfang 2024 in Schopp durch 15 Handlungen im Zustand der Schuldunfähigkeit andere Menschen bedroht, beleidigt, genötigt, Sachen beschädigt und in einem Fall am Körper verletzt. Dabei ging er andere Personen auf offener Straße an und drohte ihnen mit Gewalt, wobei er zum Teil gefährliche Gegenstände (Mistgabel, Baseballschläger usw.) einsetzte. Dabei verwendete er Beleidigungen, z.T. rassistischer oder antisemitischer Natur, wie „Judenpack“ oder „Nigger“. In einem Fall drohte er auch telefonisch an im Jobcenter des Landkreises Kaiserslautern alle zu verprügeln und zu erschlagen. Die Geschädigten konnten sich dabei meist durch Flucht oder Rückzug in Sicherheit bringen. Auch nach der Anordnung einer Unterbringung im Pfalzklinikum soll er gegenüber dem dortigen Personal ausfällig und bedrohlich geworden ein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte, weswegen sie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anstrebt

Der Beschuldigte ist derzeit vorläufig untergebracht.

 

Montag, den 30. September 2024

09:00 Uhr – Saal 1 – wegen Vergewaltigung u.a., Az.: 4 KLs 6039 Js 3892/22

4. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum Februar 2020 bis Juni 2022 in verschiedener Art und Weise Sexualdelikte zum Nachteil seiner ehemaligen Lebensgefährtin und deren teilweise noch jugendlicher Tochter begangen zu haben. So wird im vorgeworfen, er habe die 16 bzw. 17-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin ohne deren Wissen beim Duschen und im Schlaf gefilmt, wobei er ihr – von ihr unbemerkt – eine milchige Flüssigkeit am Mund mit einer Spritze aufbrachte, um für die Aufnahmen den Anschein zu erwecken, es handele sich um Samenflüssigkeit. In anderen Fällen soll er die schlafende Geschädigte sowie eine andere Geschädigte während der Filmaufnahmen im Intimbereich berührt oder neben ihr masturbiert haben. Dabei sei er im Besitz jedenfalls eines kinderpornografischen Videos auf seinem Smartphone gewesen sein.

 

 

Hinweis:
Terminsverlegungen nach Veröffentlichung der monatlichen Terminsmitteilung werden nicht angezeigt.

Es besteht aber die Möglichkeit, am Tag vor der Verhandlung telefonisch bei dem Medienreferenten (0631 - 3721 121) oder der Geschäftsstelle der entsprechenden Strafkammer (0631 - 3721 0) nachzufragen, ob der Termin stattfindet

 




Medienreferent:
Michael Stiefenhöfer
Vizepräsident des Landgerichts
Landgericht Kaiserslautern
Bahnhofstr. 24
67655 Kaiserslautern
michael.stiefenhoefer@zw.mjv.rlp.de
Tel. 0631/3721-121          Fax 0631/3721-115

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