Donnerstag, 20. November 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Totschlags u.a., 1 KLs 6035 Js 8650/25 jug (2)
Fortsetzungstermine: Montag, 24. November 2025
Dienstag, 25. November 2025
Freitag, 5. Dezember 2025
Freitag, 12. Dezember 2025
Montag, 15. Dezember 2025
9.00 Uhr, Sitzungssaal 1
1. Große Jugendstrafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 19-jährigen Angeklagten zur Last, als Heranwachsender am 12.06.2025 in Unkenbach die Mutter seiner ehemaligen Lebensgefährtin erst mit erheblicher körperlicher Gewalt angegriffen und sodann mit mindestens sieben Messerstichen getötet zu haben.
Hintergrund der Tat soll nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sein, dass der Angeklagte eigentlich nach einem Vergleich in einem Gewaltschutzverfahren verpflichtet gewesen sei, sich seiner ehemaligen Freundin, die bei ihrer Mutter in Unkenbach auf einem Hofanwesen wohnte, nicht zu nähern, insbesondere den Hof nicht zu betreten. Dieser Verpflichtung zuwider habe der Angeklagte, der die Zurückweisung nicht habe akzeptieren wollen, am Tattag den Hof betreten, woraufhin ihm die spätere Geschädigte entgegengetreten sei und ihn aufgefordert habe zu gehen. Statt dem nachzukommen habe er die Geschädigte zu Boden geschlagen und sie sodann weiter mit Schlägen und einem Stampftritt gegen den Kopf traktiert. Schließlich habe er ein Messer herausgeholt und sieben Mal auf den Oberkörper der Geschädigten eingestochen, um sie zu töten. Auch nach den Stichen trat der Angeklagte weiter auf die Geschädigte ein, die an den Folgen der Stichverletzungen verstarb.
In einer zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Anklage wird dem Angeklagten vorgeworfen im Februar 2025 als Heranwachsender seine ehemalige Freundin per Snapchat bedroht („Ich werde Dir das Leben persönlich zur Hölle machen“) und als „Schlampe“ und „minderwertige Kreatur“ beleidigt zu haben.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Dienstag, 2. Dezember 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, 4 KLs 6010 Js 14628/25
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 31-jährigen Angeklagten zur Last im August 2025 in einem Geschäft in der Eisenbahnstraße in Kaiserslautern den Ladeninhaber in verbal aggressiver Art und Weise aufgefordert zu haben, 300 Euro an ihn auszuhändigen, obwohl er keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld gehabt habe. Dieser Aufforderung sei nicht entsprochen und ein Einschalten der Polizei in Aussicht gestellt worden. Der Angeklagte soll sich dann zwar entfernt, später am Tag den geschädigten Ladeninhaber aber wieder im Bereich der Eisenbahnstraße getroffen haben. Der Angeklagte soll den Geschädigten dann mit einem Messer bedroht und lautstark in seiner Muttersprache Dari angeschrien haben, er müsse ihm jetzt 300 Euro geben, sonst steche er auf ihn ein. Der Geschädigte habe diese Drohung ernst genommen und sei geflohen. Der Angeklagte sei ihm jedoch gefolgt und habe ihn weiter damit gedroht, ihn umzubringen. Der Geschädigte habe angesichts dessen vordergründig eingewilligt, ihm 300 Euro zu geben, die er aber erst besorgen müsse. Als der Geschädigte 15 Minuten später wieder in das Geschäft des Geschädigten gekommen sei, wurde er von der zwischenzeitlich verständigten Polizei festgenommen.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Mittwoch, 3. Dezember 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen gewerbsmäßiger Hehlerei u.a., 4 KLs 6412 Js 16554/22
Fortsetzungstermine: Donnerstag, 4. Dezember 2025
Mittwoch, 10. Dezember 2025
Donnerstag, 11. Dezember 2025
Mittwoch, 17. Dezember 2025
9.00 Uhr, Sitzungssaal 1
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt den beiden 36- bzw. 37-jährigen Angeklagten zur Last, im Zeitraum März 2021 bis Juni 2023 in Winnweiler und andernorts in Italien gestohlene sog. dublettenfrisierte Fahrzeuge angekauft und gewinnbringend weiterverkauft zu haben. Dabei handelte es sich um Pkw, in einem Fall aber auch um einen ganzen Sattelzug. Zur Verschleierung der Herkunft der Fahrzeuge sollen sich die Angeklagten auch falsche Papiere verschafft haben. Einer der Angeklagten soll zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen aber dennoch in vier Fällen mit Fahrzeugen im Straßenverkehr unterwegs gewesen sein. Insgesamt sollen die Angeklagten durch ihre Taten einen Erlös von über 400.000 Euro erzielt haben.
Dienstag, 15. Dezember 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen versuchten Mordes u.a., 4 Ks 6035 Js 13415/25
Fortsetzungstermin: Montag, 5. Januar 2026
Mittwoch 7. Januar 2026
Mittwoch, 14. Januar 2026
9.00 Uhr, Sitzungssaal 1
4. Große Strafkammer als Schwurgericht
Die Staatsanwaltschaft legt dem 46-jährigen Angeklagten zur Last, am 26. Juli 2025 in Kaiserslautern versucht zu haben, eine andere Person mit Gewalt um Geld zu erpressen aus niedrigen Beweggründen umzubringen. Hierbei soll die geschädigte Person durch Schnittverletzungen am Hals lebensgefährlich verletzt worden sein, habe aber durch das Eingreifen des Notarztes gerettet werden können.
Dem lag folgendes Geschehen zugrunde:
Der aus Somalia stammende Angeklagte soll an besagtem Tag gegen 23.15 Uhr einen Container der Asylbewerbergemeinschaftsunterkunft in der Mannheimer Straße in Kaiserslautern aufgesucht haben, wo er den ebenfalls aus Somalia stammenden Geschädigten angetroffenen habe, von dem er zunächst Zigaretten und sodann Bargeld verlangt haben, was der Geschädigte verweigert habe. Auch auf leichte Schläge hin, sei der Geschädigte bei seiner Ablehnung geblieben und habe den Angeklagten aufgefordert die Angelegenheit draußen zu regeln. Auf den Schlichtungsversuch einer weiteren Person, des Zeugen R. hin, ließ der Angeklagte zunächst von dem Geschädigten, der dem Angeklagten Euro Kleingeld entgegengeworfen haben soll, ab, soll aber gedroht haben, er werde den Geschädigten umbringen. Sein Motiv sei gewesen, so die Staatsanwaltschaft, dass der Geschädigte einem rangniedrigeren somalischen Clan angehöre und sich durch sein Verhalten dem Angeklagten gegenüber respektlos gezeigt habe, was diesen verärgert haben soll.
Der Angeklagte habe dann ein langes Küchenmesser geholt und sich zurück zu dem Wohncontainer des Geschädigten begeben. Der Geschädigte habe nicht damit gerechnet, dass der Angeklagte zurückkommen würde und habe sich bereits auf sein Bett gelegt. Der Angeklagte habe dann, das Überraschungsmoment ausnutzend den Geschädigten angegriffen und ihm das Messer in Tötungsabsicht in den Hals gestoßen und den Ort des Geschehens in der Annahme verlassen, den Geschädigten tödlich verletzt zu haben. Hilfe habe er keine geleistet.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Dienstag, 16. Dezember 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges, 4 KLs 6052 Js 18293/16
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt den beiden 56- bzw. 53-jährigen Angeklagten zur Last, in der Zeit von Dezember 2015 bis Dezember 2017 in Kaiserslautern und andernorts in Deutschland, Österreich und der Schweiz in zahlreichen Fällen Gewerbetreibende dazu gebracht zu haben, Zahlungen an sie zu leisten, obwohl die Angeklagten keine Absicht hatten, die vordergründig in Aussicht gestellten Leistungen zu erbringen. Dadurch soll es betrugsbedingt zu einem Gesamtschaden in der Größenordnung von 300.000 Euro gekommen sein.
Im Einzelnen wird den beiden Angeklagten die folgende Vorgehensweise vorgeworfen:
Gemeinsam mit einer weiteren gesondert verfolgten Person sollen die Angeklagten in Nordmazedonien ein Unternehmen gegründet haben, der Verwaltungssitz soll sich in Bulgarien befunden haben.
Die Angeklagten sollen unter Einschaltung von zu diesem Zweck angestellten Mitarbeitern des Unternehmens, dessen Firma deutschsprachig war und an einen Verlag mit geographienahen Produkten erinnerte, mittels vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme und die Ankündigung von Vertreterbesuchen gezielt Gewerbetreibende angesprochen haben, die in der Vergangenheit bei real arbeitenden und existierenden Verlagen in Deutschland Werbeanzeigen zum Abdruck auf Faltplänen geschaltet und bezahlt hatten. Diese Gewerbetreibenden sollen sodann – jedenfalls teilweise – von Vertretern aufgesucht worden sein, die – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – im Auftrag u.a. der Angeklagten Unterschriften auf Vertragsformularen für eine vermeintliche Vertragsverlängerung erlangen sollten. Die Unterschrift zu erlangen soll dabei das oberste Ziel gewesen sein, wozu verschiedene Kommunikationsstrategien vorbereitet gewesen sein sollen, mit denen den „Kunden“ möglichst eine Unterschrift abgewonnen werden sollte. Zentrale dabei soll gewesen sein, den Kunden den Eindruck zu vermitteln, dass die gesamten Gespräche im Zusammenhang mit den bisherigen Werbeanzeigen bei anderen – seriösen – Anbietern stünden, was indes nicht der Fall gewesen sein soll. Dadurch habe der irrtümliche Eindruck erweckt werden sollen, dass es sich nur um eine Fortsetzung bestehender vertraglicher Verbindungen handele. Im Falle einer Unterschrift sei den „Kunden“ eine Rechnung für das Schalten einer Werbeanzeige übersandt worden. Tatsächlich sollen die Angeklagten und die gesondert Verfolgten Personen nicht die Absicht gehabt haben, sie später in Rechnung gestellten Leistungen zu erbringen. Teilweise hätten die Kunden schon auf die Rechnung hin bezahlt. Im Falle, dass eine Zahlung nicht geleistet worden sei, seien die Kunden teilweise über eine Anwaltskanzlei teilweise über ein Inkassobüro gemahnt worden. Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft 108 Taten angeklagt.
Dienstag, 16. Dezember 2025
14.30 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Konsumcannabis in nicht geringen Mengen, 4 KLs 6114 Js 3868/25
Fortsetzungstermin: Donnerstag, 18. Dezember 2025
9.00 Uhr, Sitzungssaal 1
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 22-jährigen Angeklagten zur Last, von Januar bis März 2025 in Kaiserslautern Teil einer Gruppierung um den gesondert Verfolgten K. gewesen zu sein, die in größerem Umfang Betäubungsmittel und Konsumcannabis in Kaiserslautern vertrieb. Der Angeklagte habe in dieser Gruppierung als Kurier fungiert und für jede Kurierfahrt, überwiegend ins Rhein-Main-Gebiet, 100 Euro erhalten. Insgesamt werden dem Angeklagten acht gemeinsame Fahrten mit dem gesonderten Verfolgten zur Beschaffung größerer Mengen Betäubungsmittel bzw. des Cannabis vorgeworfen.
Montag, 22. Dezember 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Handels mit Konsumcannabis in nicht geringer Menge, 4 KLs 6114 Js 9152/24
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 45-jährigen Angeklagten zur Last, am 14. April 2025 in Kaiserslautern von seinem Sohn 1 kg Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von ca. 270 g THC angekauft zu haben, um es gewinnbringend andernorts weiterzuverkaufen.
Medienreferenten:
Dr. Johannes Barrot
Vorsitzender Richter am Landgericht
Landgericht Kaiserslautern
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67655 Kaiserslautern
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Tel. 0631/3721-0 Fax 0631/3721-115
Dr. Alexander Schäfer (stv.)
Vorsitzender Richter am Landgericht
Landgericht Kaiserslautern
Bahnhofstr. 24
67655 Kaiserslautern
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