Verhandlungsübersicht August 2025
Dienstag, 5. August 2025
09.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Versuch des Totschlags, 4 Ks 6035 Js 2494/25
Fortsetzungstermine: Mittwoch, 6. August und Mittwoch 13. August 2025, jeweils 09.00 Uhr, Sitzungssaal 1
4. Große Strafkammer als Schwurgerichtskammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 51-jährigen Angeklagten zur Last, am 12. Februar 2025 in Kaiserslautern in erheblich alkoholisiertem Zustand in seiner Wohnung den Geschädigten, mit dem er zuvor gemeinsam getrunken hatte, grundlos angegriffen zu haben. Dabei soll er den Geschädigten mit einem Messer (Klingenlänge ca. 8 cm) zweimal in Richtung des Halses gestochen haben, wobei es zu Verletzungen im Halsbereich gekommen sein soll. Die zweite Stichbewegung soll der Geschädigte teilweise abgewehrt haben und so schlimmere Verletzungen verhindert haben. Danach soll der Geschädigte den Angeklagten zu Boden gebracht haben und mit dem Messer geflohen sein. Die Staatsanwaltschaft geht von Tötungsvorsatz aus.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Dienstag, 12. August 2025
09.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Hilfeleistens zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Besitz von Betäubungsmitteln, 4 KLs 6214 Js 11034/24
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt der 48-jährigen Angeklagten zur Last, am 6. Juni 2024 in Kaiserslautern für einen gesondert verfolgten anderen Mann, der beschuldigt wird, mit Amphetamin zu handeln, als Mittlerin fungiert zu haben, um einen Verkauf größerer Mengen Amphetamin in die Wege zu leiten. Durch Vermittlung der Angeklagten soll es am 6. Juni 2024 im Bereich des Bahnhofs in Kaiserslautern zu einem Verkauf von 312,78 g Amphetamin durch den gesonderte Verfolgten an eine Vertrauensperson der Polizei gekommen sein.
Bei einer Durchsuchung ihres Zimmers, das sie bei dem vorher genannten gesondert Verfolgten gemietet haben soll, soll die Polizei am 12. September 2024 16,3 g Amphetamin mit mindestens 2,14 g Amphetaminbase und 50,64 g MDMA mit anteilig 10,35 g MDMA-Base sowie 1,32 g Heroin gefunden haben, wobei ihr bewusst gewesen sein soll, dass sie die für den Besitz erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nicht besaß.
Donnerstag, 14. August 2025
09.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen räuberischen Diebstahls, 4 KLs 6111 Js 4612/25
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft wirft der 27-jährigen Angeklagten vor, im Zeitraum vom 25. Februar 2025 bis zum 27. März 2025 in Kusel in 12 Fällen Straftaten gegen das Eigentum, v.a. Diebstähle, und das Vermögen anderer begangen zu haben, wobei er in einem Fall Gewalt angewendet haben soll, um sich – auf frischer Tat ertappt – im Besitz des Diebesguts zu halten. Teilweise führte er gefährliche Gegenstände bei den Taten mit sich. Zudem soll er in zwei Fällen Kraftfahrzeuge ohne die erforderliche Fahrerlaubnis im zeitlichen Zusammenhang mit den Eigentumsdelikten geführt haben. Die Taten soll er gewerbsmäßig begangen haben, um also seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Der Gesamtwert der Beute soll bei 4.361,69 € liegen.
Im Einzelnen:
Am 25. Februar soll der Angeklagte im Netto-Markt in der Bahnhofstraße einen im Kassenbereich abgestellten Rucksack einer anderen Person an sich genommen haben, um die darin befindlichen Gegenstände zu verkaufen oder für sich zu verwenden. Am selben Tag soll er beim NKD-Bekleidungsgeschäft drei Jacken im Gesamtwert von 77,97 € aus dem Außenbereich an sich genommen haben, um sie für sich zu behalten oder gewinnbringend weiter zu veräußern.
Am 20. März 2025 soll der Angeklagte ein Fahrzeug Mazda 3 im Wert von 2.000 € entwendet haben, das von dem Eigentümer vor seiner Wohnung in Kusel abgestellt war und an dem der Schlüssel steckte. Der Angeklagte sei eingestiegen und davongefahren. Das Fahrzeug stellte er eine Viertelstunde später auf dem Parkplatz eines LIDL-Marktes in Kusel ab. In dem Fahrzeug soll der Angeklagte die sich dort befindliche VISA-Karte des Fahrzeugeigentümers an sich genommen habe, um mit dieser in einem LIDL-Markt in der Industierstraße Lebensmittel und Zigaretten zu kaufen. Diesen Plan soll er auch ausgeführt haben, sei dann aber von Polizeibeamten auf dem Parkplatz gestellt worden.
Am 22. März 2025 soll der Angeklagte ähnlich wie zwei Tage zuvor ein Fahrzeug Ford Mondeo im Wert von 1.000 € entwendet haben, das von seinem Eigentümer mit Schlüssel im Schloss abgestellt worden sein soll. Dabei soll der Angeklagte ein Pfefferspray in seiner Hosentasche mit sich geführt haben. Der Fahrzeugeigentümer soll den Verlust seines Fahrzeugs zeitnah bemerkt und mit einer anderen Person in deren Fahrzeug den Angeklagten verfolgt haben. In der Nähe des Burger-King-Restaurant in der Bahnhofstraße sei es dem Geschädigten gelungen, den Angeklagten zu stoppen. Der Geschädigte soll den Angeklagten aufgefordert haben auszusteigen, was dieser verweigert haben soll. Vielmehr habe er den Geschädigten zunächst mit Faustschlägen traktiert, wobei der Geschädigte an der Hüfte verletzt worden sein soll. Den Einsatz des Pfeffersprays soll der Geschädigte verhindert haben.
Am 26. März 2025 soll der Angeklagte mehrere Diebstähle im Bereich der Industriestraße begangen haben, wobei er jedes Mal ein Klappmesser bei sich getragen haben soll. Im Globus-Baumarkt soll er Fahrradzubehör, Bekleidung und LED-Leuchtband im Gesamtwert von 98,86 € entwendet haben, wenig später im dm-Markt ein Parfüm im Wert von 19,95 €. Im selben Zug soll er im AWG-Bekleidungsgeschäft Sportkleidung im Wert von 84,95 € entwendet haben. Als er im weiteren Verlauf in der Deichmann-Filiale zunächst eine Sonnenbrille im Wert von 9,95 € eingesteckt und sodann mit eines Baseballmütze versucht haben soll, den Laden zu verlassen, wurde er von einer Mitarbeiterin angesprochen, woraufhin er die Mütze zurücklegt, die Sonnenbrille aber mitgenommen haben soll. Die Zeugin alarmierte die Polizei. Bevor er mit dem Diebesgut von der Polizei kontrolliert worden sein soll, soll er zuvor noch in der dortigen Filiale des Bekleidungshändlers Takko zwei Polohemden im Wert von 19,98 € aus dem Außenbereich in die von ihm mitgeführte Papiertasche gesteckt haben.
Am Folgetag soll der Angeklagte gegen Abend in einer Arztpraxis in Kusel den Autoschlüssel eines Patienten an der Garderobe aus dessen Jacken entwendet haben, um diesen für sich zu verwenden. Direkt im Anschluss soll er eine nahegelegene Facharztpraxis aufgesucht haben. Er soll angegeben haben, Hilfe wegen Schmerzen im Mundbereich zu benötigen, soll dann aber vom Praxispersonal an eine zahnärztliche Praxis weiterverwiesen worden sein. Nach kurzem Verlassen der Praxis soll er jedoch zurückgekehrt sein, um die Toilette zu benutzen. Bei einer kurz sich bietenden Gelegenheit soll er dann einen Laptop im Wert von etwa 800 Euro an sich genommen haben, um ich für sich zu behalten oder weiter zu veräußern.
Wenige Tage später wurde der Angeklagte festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Montag, 18. August 2025
09.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Vergewaltigung u.a., 4 KLs 6039 Js 6127/25
Fortsetzungstermin: Donnerstag, 21. August 2025, 09.00 Uhr, Sitzungssaal 1
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 30-jährigen Angeklagten zur Last, in Kaiserslautern zwischen September 2024 und April 2025 zu Lasten seiner damaligen Partnerin mehrere Straftaten begangen zu haben, zuletzt habe er sie vergewaltigt. Der Angeklagte und die Geschädigte sollen im Tatzeitraum liiert gewesen sein, wobei die Beziehung von Streit und Auseinandersetzungen mitgeprägt gewesen sein soll. Der Angeklagte der in dieser Zeit ohne festen Wohnsitz war, soll nicht bei der Geschädigten gewohnt, aber immer wieder zum Übernachten und Duschen vorbeigekommen sein.
Im Einzelnen umfasst die Anklage folgende Vorwürfe:
Am 10. September 2024 gegen 13.00 Uhr soll der Angeklagte die Geschädigte mehrfach als beleidigt habe. Dabei soll er sich zunehmend aggressiv gezeigt und ein Messer aus der Küche geholt haben. Einer Aufforderung der Geschädigten die Wohnung zu verlassen soll der Angeklagte zunächst nicht, nach einem längeren Streitgespräch dann aber doch nachgekommen sein.
Am 7. November 2024 soll der Angeklagte die Wohnung der Geschädigten aufgesucht haben, um persönliche Gegenstände abzuholen. Die Geschädigte habe ihm bei dieser Gelegenheit eröffnet, dass sie nicht mehr mit ihm zu tun haben wolle und dass „endgültig Schluss“ sei. Daraufhin sei es zu einem verbalen Streit gekommen, der aber dann darin gemündet sei, dass der Angeklagte der Geschädigten mit der Faust gegen Kopf geschlagen habe, während er sie von hinten gepackt gehalten habe. Es sei dann im Bereich der Wohnungstür zu einem Hin und Her gekommen, bei dem die Geschädigte versucht habe, den Angeklagten aus der Wohnung zu drängen, was er zu verhindern versucht habe. Dabei sei die Glastür zu Bruch gegangen und die Geschädigte durch Glassplitter verletzt worden. Schließlich sei der Angeklagte dann doch in die Wohnung eingedrungen und habe ihr weitere Schläge gegen die Stirn versetzt, wodurch die Geschädigte Schmerzen erlitten habe, was der Angeklagte auch so beabsichtigt habe.
Am 10. Dezember 2024 gegen 3 Uhr nachts soll sich der Angeklagte per WhatsApp bei der Geschädigten gemeldet und verlangt haben, in die Wohnung zu können, was sie zugelassen haben soll. Er soll sich jedoch sofort ein Streit entwickelt habe, der sogleich durch den Angeklagten mit körperlicher Gewalttätigkeit geführt worden sein soll, indem er der Geschädigten einen Kopfstoß versetzt haben soll. Weiter soll er die Geschädigte dann so fest am Kinn gepackt haben, dass sie nicht mehr habe sprechen können und vor Schmerzen weinen musste. Als der Angeklagte kurz von ihr abgelassen und sie sich zum weinen hingelegt hatte, sei er erneut gekommen und habe ihr mehrfach so auf den Hinterkopf geschlagen, so dass sie das Bewusstsein verloren habe. Als sie wieder zu sich gekommen sei, habe die Geschädigte ihren Schlüssel nehmen und die Wohnung verlassen wollen, woraufhin der Angeklagte sie erneut bedrängt und angeschrien habe. Schließlich habe er sie von hinten umgestoßen, so dass sie auf das an der Wohnungstür angebrachte Babygitter gefallen sei, wodurch sie Prellungen und Atemnot erlitten habe. Erst durch lautes Schreien sei es gelungen, den Angeklagten so lange von sich fernzuhalten, dass sie habe weglaufen und die Polizei verständigen können.
Am 15. April 2025 sei der Angeklagte erneut bei der Geschädigten gewesen und sein aggressives Verhalten ihr gegenüber habe sich im Verlaufe des Vormittags gesteigert. Schließlich habe sie ihm gesagt, dass er nicht wieder in die Wohnung kommen solle. Er habe sie dann aber doch in die Wohnung begleitet, um noch Sachen von sich zu holen. Als er sie wieder beschimpft habe, und sie sich das verbeten habe, habe er wieder begonnen sie ins Gesicht zu schlagen, sich dann einen Joint angezündet und angekündigt, er habe einen Plan ihr wehzutun. Hierzu soll es zunächst gekommen sein, indem er ihr den Joint an die Stirn hielt, so dass die Geschädigte eine schmerzhafte Brandwunde erlitt, schließlich soll er die Geschädigte gepackt und auf das Bett geworfen haben, wo er sie gewürgt und festgehalten haben soll, während sie sich körperlich gewehrt und mehrfach „nein“ gerufen haben soll. Er soll dennoch gegen ihren Willen etwa 1-2 Minuten den Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss ausgeführt habe wobei er sie zusätzlich ins Gesicht geschlagen haben soll, um Widerstand zu brechen. Erst dann sei es der Geschädigten gelungen, sich zu befreien und die Polizei zu verständigen, wofür sie auf dem Fenster der Erdgeschosswohnung habe springen müssen, weil der Angeklagte sie am Verlassen der Wohnung habe hindern wollen.
Der Angeklagte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Dienstag, 19. August 2025
09.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen schweren Raubes, 4 KLs 6010 Js 1051/25
Fortsetzungstermin: Mittwoch, 20. August 2025, 09.00 Uhr, Sitzungssaal 1
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt der 45-jährigen Angeklagten zur Last, in zwei Fällen, nämlich in Kämpfelbach (2. Juli 2020) und Kaiserslautern (27.10.2024) jeweils Männer ausgeraubt zu haben, die die Angeklagte zu sich bestellt hätten, um von ihr Sexarbeitsleistungen gegen Bezahlung in Anspruch zu nehmen. In beiden Fällen soll die Angeklagte den Männern vor Erbringung irgendeiner sexuellen Handlung über ein Glas Wein eine erhebliche Menge eines Beruhigungsmittels verabreicht haben, was zeitnah diese zeitnah betäubt haben soll. Sie soll dies von vornherein deshalb getan haben, um Wertsachen und Geld von den Freiern zu entwenden. Im Fall aus dem Jahr 2020 entwendete sie Angeklagte so 700-800 € Bargeld. Im Fall aus 2024 600 €. Zugleich soll sie eventuelle körperliche Folgen wie Übelkeit oder Kreislaufbeschwerden bei den Geschädigten in Kauf genommen haben. Sie soll die Örtlichkeiten jeweils verlassen haben, bevor die Geschädigten wieder zu sich kamen. Im Fall aus 2024 soll die Angeklagte den Geschädigten zudem in dem Apartmentzimmer eingeschlossen haben, so dass er, als er einige Stunden später wieder zu sich kam, vom Hotelpersonal habe befreit werden müssen.
stv. Medienreferenten:
Dr. Alexander Schäfer
Vorsitzender Richter am Landgericht
Landgericht Kaiserslautern
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Dr. Johannes Barrot
Vorsitzender Richter am Landgericht
Landgericht Kaiserslautern
Bahnhofstr. 24
67655 Kaiserslautern
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