Dienstag, 4. November 2025
13.00 Uhr – voraussichtlich Sitzungssaal 1 – wegen Beihilfe zu Verbrechen nach § 29a BtMG u.a., 4 KLs 6214 Js 13600/24
Fortsetzungstermin:
Donnerstag, 6. November, 13.00 Uhr, Sitzungssaal 1
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 58-jährigen Angeklagten zur Last, im Zeitraum Juli bis September 2024 in vier Fällen einem anderen Beihilfe zu dessen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie in einem Fall zugleich zum Handel mit Konsumcannabis in nicht geringer Menge geleistet zu haben. Zugleich soll er in bei derselben Gelegenheit Betäubungsmittel und Cannabis in nicht geringer Menge für sich selbst besessen haben.
Die Unterstützungshandlung des Angeklagten soll darin bestanden zu haben für einen anderen Mann Räumlichkeiten im Keller seiner Wohnung in Kaiserslautern zur Verfügung gestellt zu haben, damit dort verbotene Betäubungsmittel und Konsumcannabis, die zum Abverkauf gedacht waren, gelagert werden konnten. Dabei soll es sich neben dem Cannabis in Form von Haschisch auch um Kokain, Amphetamin und Crystal Meth gehandelt haben. Der Angeklagte soll dabei allein im Besitz des Schlüssels gewesen sein. Nur auf Verlangen soll er den Schlüssel an den gesondert verfolgten anderen Mann herausgegeben haben, damit dieser dort die Ware abholen bzw. im Fall des Amphetamins dort herstellen konnte.
Die Vorwürfe im Einzelnen betreffen folgende Sachverhalte:
Im Juli soll der gesondert Verfolgte 3 kg Amphetamin mit 399,9 g Amphetaminbase an eine Vertrauensperson der Polizei veräußert haben. Zuvor soll er das Betäubungsmittel bei dem Angeklagten aus dessen Keller geholt haben, der von dem Verkauf gewusst und ihm hierfür die Kellerschlüssel ausgehändigt haben soll.
Im August soll sich das Geschehen mit einer vergleichbaren Menge Amphetamin wiederholt haben. Im September 2024 soll es wiederum mit Unterstützung des Angeklagten zu einem Verkauf von Amphetamin an einer Vertrauensperson der Polizei gekommen sein, diesmal jedoch bezogen auf eine Menge von 8,5 kg Amphetamin mit einem Wirkstoffgehalt von über einem Kilogramm Amphetaminbase. Etwa zwei Wochen später soll der gesondert Verfolgte schließlich knapp 20 kg Amphetamin an eine Vertrauensperson der Polizei verkauft haben, wofür ihm der Angeklagte wiederum Zugang zu seinem Keller verschaffte. Zugleich soll der gesondert Verfolgte weitere größere Mengen Kokain, Amphetaminprodukte, Crystal Meth und Cannabis aus dem Lager abgeholt haben, wobei er ebenfalls von dem Angeklagten unterstützt worden sein soll. Bei einer Durchsuchung des Kellers sollen weiteres Amphetaminprodukte und ein halbes Kilo Haschisch gefunden worden sein. Der Angeklagte selbst soll zum Eigenkonsum Haschisch in einer Menge von 75 g in seiner Wohnung gehabt haben.
Mittwoch, 5. November 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen sexueller Belästigung u.a., 4 KLs 6039 Js 11542/23
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 30-jährigen Angeklagten zur Last, im Zeitraum vom 4. April 2023 bis zum 6. Februar 2024 in einer Einrichtung in Rockenhausen dort angestelltes Personal in verschiedener körperlich, in einem Fall auch sexuell, angegangen und beleidigt zu haben.
In verschiedenen Konfliktsituationen soll der Angeklagte Betreuerinnen, Pflegerinnen und Erzieherinnen beleidigt (z.B. als „Arschloch“) oder körperlich angegriffen haben (Faustschlag gegen den Arm bzw. starker Schlag gegen die Wange). In einem Fall soll er eine Mitarbeiterin mit dem Tod bedroht haben. Bei einer anderen Gelegenheit soll er einer Mitarbeiterin über der Kleidung an die Brüste gefasst haben. Insgesamt sind fünf Vorfälle angeklagt. Die Anklagen wurden der Strafkammer vom Amtsgericht Rockenhausen vorgelegt. Die Strafkammer hat sie zur gemeinsamen Verhandlung verbunden. In dem Strafverfahren wird auch die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu klären sein.
Dienstag, 18. November 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen vorsätzlicher Körperverletzung, 4 KLs 6070 Js 22350/23
Fortsetzungstermin:
Mittwoch, 19. November 2025, 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 27-jährigen Angeklagten zur Last, am 16. September 2023 in Kaiserslautern eine andere Person ohne rechtfertigenden Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch der Geschädigte Schmerzen und eine blutende Hautabschürfung im Gesicht erlitten haben soll.
Donnerstag, 20. November 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Totschlags u.a., 1 KLs 6035 Js 8650/25 jug (2)
Fortsetzungstermine:
Montag, 24. November 2025; Dienstag, 25. November 2025; Freitag, 5. Dezember 2025; Freitag, 12. Dezember 2025; Montag, 15. Dezember 2025
jeweils 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1
1. Große Jugendstrafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 19-jährigen Angeklagten zur Last, als Heranwachsender am 12.06.2025 in Unkenbach die Mutter seiner ehemaligen Lebensgefährtin erst mit erheblicher körperlicher Gewalt angegriffen und sodann mit mindestens sieben Messerstichen getötet zu haben.
Hintergrund der Tat soll nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sein, dass der Angeklagte eigentlich nach einem Vergleich in einem Gewaltschutzverfahren verpflichtet gewesen sei, sich seiner ehemaligen Freundin, die bei ihrer Mutter in Unkenbach auf einem Hofanwesen wohnte, nicht zu nähern, insbesondere den Hof nicht zu betreten. Dieser Verpflichtung zuwider habe der Angeklagte, der die Zurückweisung nicht habe akzeptieren wollen, am Tattag den Hof betreten, woraufhin ihm die spätere Geschädigte entgegengetreten sei und ihn aufgefordert habe zu gehen. Statt dem nachzukommen, habe er die Geschädigte zu Boden geschlagen und sie sodann weiter mit Schlägen und einem Stampftritt gegen den Kopf traktiert. Schließlich habe er ein Messer herausgeholt und siebenmal auf den Oberkörper der Geschädigten eingestochen, um sie zu töten. Auch nach den Stichen trat der Angeklagte weiter auf die Geschädigte ein, die an den Folgen der Stichverletzungen verstarb.
In einer zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Anklage wird dem Angeklagten vorgeworfen im Februar 2025 als Heranwachsender seine ehemalige Freundin per Snapchat bedroht („Ich werde Dir das Leben persönlich zur Hölle machen“) und als „Schlampe“ und „minderwertige Kreatur“ beleidigt zu haben.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Dienstag, 25. November 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Raubes u.a., 4 KLs 6010 Js 20281/24
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 42-jährigen Angeklagten zur Last, im Juli 2024 in Kaiserslautern nachts in die Wohnung eines anderen Mannes gewaltsam eingedrungen zu sein, indem er die Tür eingetreten und den Bewohner sogleich mit Faustschlägen und Stockhieben angegriffen zu haben. Dabei soll er von Anfang an beabsichtigt haben, dem Geschädigten dessen goldene Halskette zu entreißen, was er im Laufe des Angriffs auch getan haben soll. Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte den Geschädigten auch mit einem Faltmesser bedroht haben, dann aber die Wohnung mit der Goldkette verlassen haben, nachdem er zuvor weitere Schläge gegen den Geschädigten ausgeteilt haben soll. Der Geschädigte erlitt erhebliche Verletzungen, insbesondere im Gesicht.
Wenige Stunden später nach Mitternacht soll die Polizei wegen Sachbeschädigungen in der Nähe des ersten Tatorts in die Richtung angefahren sein, als ihnen der Angeklagte und einer weitere ihn begleitende männliche Person aufgefallen sein soll. Die Polizeistreife soll den Angeklagten einer Personenkontrolle unterzogen haben, in deren Verlauf sich der Angeklagte körperlich aggressiv und unkooperativ gezeigt habe. Die Beamten, die sich bedroht gesehen haben sollen, sollen zur Abwehr eines befürchteten Angriffs körperliche Gewalt und schließlich Reizgas eingesetzt und den Angeklagten schließlich gefesselt haben. Der Angeklagte, der sich gegen die Fesselung gesperrt haben soll und deshalb von den Beamten festgehalten worden sein soll, soll die Polizisten in dieser Situation als „Wichser“ bezeichnet haben, um sie in ihrer Ehre herabzusetzen. Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte zum Streifenwagen verbracht worden sein, weil beabsichtigt gewesen sei, ihn zwecks zweifelsfreier Identifizierung zur Wache zu bringen. Hierbei soll er die Polizisten als „Pisser“ bezeichnet haben
Nach Erreichen der Polizeiwache in der Gaustraße sei auf Anordnung der diensthabenden Bereitschaftsstaatsanwältin eine ärztliche Blutentnahme durchzuführen gewesen. Gegen diese habe sich der Angeklagte körperlich durch Bewegen und Wegdrehen des Oberkörpers zur Wehr gesetzt, sodass er von mehreren Polizeibeamten bäuchlings auf dem Boden habe festgehalten werden müssen.
Medienreferenten:
Dr. Johannes Barrot
Vorsitzender Richter am Landgericht
Landgericht Kaiserslautern
Bahnhofstr. 24
67655 Kaiserslautern
johannes.barrot@zw.jm.rlp.de
Tel. 0631/3721-0 Fax 0631/3721-115
Dr. Alexander Schäfer (stv.)
Vorsitzender Richter am Landgericht
Landgericht Kaiserslautern
Bahnhofstr. 24
67655 Kaiserslautern
alexander.schaefer@zw.jm.rlp.de
Tel. 0631/3721-0 Fax 0631/3721-115