| Landgericht Kaiserslautern

Verhandlungsübersicht für September 2025

Folgende Verhandlungen finden im Laufe des Monats September 2025 am Landgericht Kaiserslautern statt:

Verhandlungsübersicht September 2025

 

Montag, 1. September 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen schweren Bandendiebstahls, 4 KLs 6210 Js 3793/25

Fortsetzungstermine:    

Dienstag, 2. September,
Montag, 8. September und
Dienstag. 9. September 2025, 
jeweils 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1

4. Große Strafkammer 
Die Staatsanwaltschaft legt den 44- bzw. 36-jährigen Angeklagten zur Last, zwischen November 2024 und März 2025 in Kaiserslautern und andernorts gemeinschaftlich und gewerbsmäßig v.a. fest verbaute Fahrzeugteile (Bordcomputer, Navigationsgeräte, Multifunktionslenkräder u.v.m.) aus Autos, vorwiegend der Marke BMW zu entwendet zu haben. Sie hätten sich dazu mit mindestens einer weiteren, noch nicht identifizierten Person zu einer Bande zusammengeschlossen. Ziel sei es gewesen, die entwendeten Fahrzeugteile an Kontaktleute in Litauen zu liefern. Während der ältere Angeklagte die Tatorte angesteuert haben soll und „Schmiere stand“, soll der jüngere Angeklagte in die Fahrzeuge eingedrungen sein und die entsprechenden Bauteile ausgebaut haben. Hierfür sei der Zugang zum Innenraum meistens durch das Einschlagen der Scheiben erfolgt. Insgesamt liegen der Anklage 17 Taten zugrunde. Es sei ein Schaden von über 240.000 Euro entstanden.  
Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

 

Mittwoch, 10. September 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen bandenmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bzw. Konsumcannabis, 4 KLs 6114 Js 3563/25
Fortsetzungstermin:        Dienstag, 30. September 2025, 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1

4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 22-jährigen Angeklagten zur Last, zwischen Juli 2024 und März 2025 in 21 Fällen in Kaiserslautern als Mitglied einer Bande Handel mit Kokain bzw. Konsumcannabis getrieben zu haben. Der Angeklagte soll dabei als Kurier und Bunkerhalter sowie als Zwischenhändler an die Straßenverkäufer gehandelt haben. Während der Verkauf von Kokain sich überwiegend auf Einzelverkäufe im Umfang von jeweils ca. 1 g bezogen haben soll, soll der Angeklagte Marihuana und Haschisch auch in Mengen zwischen 50 und 100 g transportiert und in einzelnen Fällen auch an Abnehmer verkauft haben. 
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft

 

Montag, 15. September 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Handeltreiben mit Konsumcannabis in nicht geringer Menge u.a., 4 KLs 6114 Js 19911/24

Fortsetzungstermin:        Freitag, 19. September 2025, 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1

4. Große Strafkammer 
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27-jährigen Angeklagten vor, im Zeitraum vom September 2024 bis zum März 2025 in Kaiserslautern in 20 Fällen Straftaten gegen das Konsumcannabisgesetz bzw. - in einem Fall - das Betäubungsmittelgesetz begangen zu haben, indem er im Bereich des Willy-Brandt-Platzes auf eigene Rechnung Cannabis an verschiedene Abnehmer im Straßenverkauf abgegeben haben soll. Er soll das Cannabis über eine gesondert verfolgte Person (deren Verfahrensbeginn auf den 16. September 2025 terminiert ist, dazu sogleich) bezogen haben jeweils in Mengen zu 50 g. In einem Fall soll er sich auch als Kurier für 1 g Kokain für diese Person betätigt haben, worauf sich der Vorwurf der Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln stützt. Der Anklage liegen neben diesen Beschaffungsvorgängen, sechs Straßenverkaufstaten zugrunde, wonach der Angeklagte Cannabismengen zwischen 2,16 g und 0,31 g an Abnehmer auf dem Willy-Brandt-Platz in Kaiserslautern verkauf haben soll, darunter an einen 13-jährigen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Limburgerhof seien 17,5 Haschisch sichergestellt worden. 
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. 

 

Dienstag, 16. September 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen bandenmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bzw. Konsumcannabis in nicht geringer Menge u.a., 4 KLs 6114 Js 17813/24

Fortsetzungstermine:    

Dienstag, 23. September und
Donnerstag, 25. September 2025, 
9.00 Uhr, Sitzungssaal 1

4. Große Strafkammer 
Die Staatsanwaltschaft legt dem 27-jährigen Angeklagten zur Last, in Kaiserslautern zwischen September 2024 und März 2025 als maßgebliche Person einer bandenmäßigen Organisation den Verkauf von Cannabis und Betäubungsmitteln, v.a. Kokain in Kaiserslautern organisiert und gesteuert zu haben, wofür er dieses wöchentlich in Frankfurt und Offenbach am Main von Kontaktleuten bezogen und an seine Mittelsleute zum Abverkauf weitergegeben haben soll.
Das Cannabis und das Kokain sollen dabei in Kaiserslautern in sog. Bunkern gelagert und von Kurieren so ausgeliefert worden sein, dass eine Belieferung von Stammkunden binnen weniger Minuten sichergestellt gewesen sei. Die Bunkerhalter und Kuriere sollen mit dem Angeklagten in einer bandenmäßigen Struktur verbunden gewesen sein. 
Die Anklage trägt insgesamt 97 Sachverhalte zusammen, mit denen sich der Angeklagte in diesem Zusammenhang strafbar gemacht haben soll, indem er insbesondere Cannabis und Kokain in Mengen von bis zu 100 g Kokain bzw. 3 kg Cannabis angekauft oder an Zwischenhändler (meist in Mengen von 50 g) weiterverkauft haben soll, um sich selbst seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. In einem Fall soll es einer Vertrauensperson der Polizei gelungen sein von dem Angeklagten direkt Kokain im Wert von 2500 Euro (knapp 40 g anzukaufen. Bei einer Durchsuchung am 27. März 2025 sollen zudem größere gelagerte Mengen Haschisch (knapp 1200 g) sichergestellt worden sein sowie Schusswaffen, Schreckschusswaffen, ein Messer und zwei Baseballschläger.  
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.     

 

Mittwoch, 17. September 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Konsumcannabis, 4 KLs 6114 Js 3482/25

Fortsetzungstermin:    Donnerstag, 18. September 2025, 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1

4. Große Strafkammer 
Die Staatsanwaltschaft legt dem 26-jährigen Angeklagten zur Last, im Zeitraum September 2024 bis März 2025 in Kaiserslautern in 8 Fällen unerlaubt mit Kokain und Cannabis – in einem Fall mit einer Pille Ecstasy - gehandelt zu haben, wobei er zum Teil gewerbsmäßig gehandelt haben soll. Er war dabei mutmaßlich Teil einer Bande, die den Straßenverkauf auf dem Willy-Brandt-Platz organisiert haben soll. Er soll dabei sowohl als Verkäufer als auch als Kurier tätig gewesen sein. Die Anklage wirft ihm den Ankauf von 50 g Cannabis zum Weiterverkauf vor, sowie den Verkauf von Konsumdosen von Cannabis und Kokain. 
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Montag, 22. September 2025
9.00 Uhr – voraussichtlich Sitzungssaal 2 – wegen Diebstahls u.a., 1 KLs 6319 Js 3812/25 jug

Fortsetzungstermin:    

Mittwoch, 24. September und
Mittwoch, 1. Oktober 2025 
9.00 Uhr, voraussichtlich Sitzungssaal 2

1. Große Strafkammer (Jugendstrafkammer)
Die Staatsanwaltschaft legt dem 20-jährigen Angeklagten mehrere Sachverhalte zur Last, wobei das Gericht neben dem Sachverhalt selbst noch zu klären hat, ob und inwieweit er bei den Taten jeweils im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat.
Die Antragsschrift sowie die vom Jugendschöffengericht übernommenen weiteren Anklagen beziehen sich auf folgende Sachverhalte:
 

1. 
Ende Februar 2025 soll der Angeklagte aus dem Tresor eines Autohauses in Kaiserslautern einen Autoschlüssel entwendet haben und sich ein paar Tage später zu dem Gelände des Autohauses begeben haben, um mit diesem den Pkw Audi A 5 zu starten. Er soll mit dem Fahrzeug weggefahren sein, ohne die Absicht zu haben, das Fahrzeug zurückzubringen. Er soll das Fahrzeug vor dem Pfalzklinikum in Kaiserslautern abgestellt und den dortigen Mitarbeitern bei denen er sich in Behandlung befunden haben soll, mitgeteilt haben, in dem Wagen befände sich eine Bombe, was aber – wie er wusste – nicht zutreffend war. Der Angeklagte soll sich bewusst gewesen sein, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Aufgrund einer Erkrankung soll der Angeklagte nicht schuldfähig gewesen sein.

2.
Anfang Februar 2025 soll der Angeklagte in Kaiserslautern mit einem Pkw am Straßenverkehr teil, obwohl er gewusst haben soll, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.

3.
Ende Januar 2025 soll sich der Angeklagte zu einem Autohaus im Stadtgebiet von Kaiserslautern begeben und dort ein Fahrzeug der Marke BYD aufgebrochen haben. Er soll zudem weitere Autoschlüssel entwendet haben. Anschließend soll er mit dem Fahrzeug fortgefahren sein, in der Absicht dieses zumindest vorübergehend nach eigenem Gutdünken für sich zu verwenden.  

4.
Anfang Februar 2025 soll der Angeklagte den Autoschlüssel seiner Eltern an sich genommen haben und sei in das Fahrzeug gestiegen. Seine Mutter soll ihn daran habe hindern wollen, davon zu fahren, indem sie sich vor das Fahrzeug stellte. Der Angeklagte soll daraufhin auf die Mutter zugefahren sein, die in der Folge umgefallen sein soll, was zu Verletzungen in Form von Prellungen am Körper geführt haben soll. Der Angeklagte soll dann das Fahrzeug stehen gelassen haben.

5.
Anfang Februar 2025 soll der Angeklagte versucht haben, aus einem Hinterhof in der Kaiserstraße in Kaiserslautern einen unverschlossenen Pkw Marke Jeep zu entwenden, was jedoch von der Polizei beobachtet und unterbunden wurde.

6. 
An einem nicht genau bekannten Tag zwischen Ende Januar und Anfang Februar 2025 soll der Angeklagte einen Pkw in der Altenwoogstraße in Kaiserslautern entwendet haben, um diesen nach eigenem Gutdünken für sich zu verwenden.

7.
Im direkten Anschluss an die Tat unter 4. trafen zwei Polizeibeamte ein, um den Angeklagten zu stoppen. Der Angeklagte soll ihnen zugerufen haben, die Polizeibeamten sollten ihn fahren lassen, sonst werde er sie „platt machen“, was von den Polizeibeamten ernst genommen worden sei.

8. 
Am gleichen Tag zwei Stunden später soll der Angeklagte wiederum im Bewusstsein keine Fahrerlaubnis zu haben mit einem Fahrzeug im Stadtgebiet von Kaiserslautern unterwegs gewesen sein. Dabei soll er im Bereich Hertelsbrunnenring in eine Verkehrskontrolle geraten sein, der er sich dadurch zu entziehen versucht haben soll, dass er mit seinem Fahrzeug gegen das Fahrzeug der Polizei fuhr. Eine Polizeibeamtin soll gezwungen gewesen sein, dem Fahrzeug des Angeklagten auszuweichen.  

9.
Ende Januar soll der Angeklagte mit einem Pkw im Stadtgebiet von Kaiserslautern gefahren sein, wobei ihm bewusst gewesen sein soll, dass er nicht die dazu erforderliche Fahrerlaubnis hat.

10. 
Ende Februar 2025 soll der Angeklagte sein Fahrzeug an einer Tankstelle in Kaiserslautern mit Kraftstoff im Wert von 100 Euro betankt haben, wobei er von Anfang an vorgehabt haben soll, diesen nicht zu bezahlen. Er soll dann wegfahren sein, ohne zu bezahlen.   

Der Angeklagte ist vorläufig untergebracht.

 

Montag, 22. September 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Konsumcannabis u.a., 4 KLs 6114 Js 19917/25

Fortsetzungstermin:    Montag, 29. September 2025, 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1

Die Staatsanwaltschaft legt dem 27-jährigen Angeklagten zur Last, im Zeitraum August 2024 bis März 2025 in Kaiserslautern in 19 Fällen unerlaubt mit Kokain und Cannabis gehandelt zu haben, wobei er zum Teil gewerbsmäßig gehandelt haben soll. In einem Fällen soll er dabei Cannabis an eine 16-jährige verkauft haben. Er war dabei mutmaßlich Teil einer Bande, die den Straßenverkauf auf dem Willy-Brandt-Platz organisiert haben soll. Er soll dabei sowohl als Verkäufer als auch als Kurier tätig gewesen sein. Die Anklage wirft ihm den Ankauf von Cannabis im dreistelligen Grammbereich zum Weiterverkauf vor, sowie den Verkauf von Konsumdosen von Cannabis und Kokain. 
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

 

Freitag, 26. September 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Konsumcannabis u.a., 4 KLs 6114 Js 3490/25

Fortsetzungstermin:    Montag, 6. Oktober 2025, 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1

Die Staatsanwaltschaft legt dem 32-jährigen Angeklagten zur Last, im Zeitraum August 2024 bis März 2025 in Kaiserslautern in 33 Fällen unerlaubt mit Kokain und Cannabis gehandelt zu haben, wobei er gewerbsmäßig gehandelt haben soll. In vier Fällen soll er dabei Cannabis bzw. Kokain an eine Jugendliche verkauft haben. Er war dabei mutmaßlich Teil einer Bande, die den Straßenverkauf auf dem Willy-Brandt-Platz organisiert haben soll. Er soll dabei sowohl als Verkäufer als auch als Kurier tätig gewesen sein. Die Anklage wirft ihm den Ankauf von Cannabis im vierstelligen Grammbereich zum Weiterverkauf vor, sowie den An- und Verkauf von Konsumdosen von Cannabis und Kokain. 
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
 

Teilen

Zurück