Montag, 3. Februar 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Körperverletzung mit Todesfolge u.a., Az. 1 KLs 6035 Js 16590/24 jug
Fortsetzungstermine:
Donnerstag,13. Februar 2025;
Freitag, 14. Februar 2025;
Montag, 17. Februar 2025;
Dienstag, 18. Februar 2025
Freitag, 21. Februar 2025;
Montag, 24. Februar 2025
Dienstag, 25. Februar 2025;
Mittwoch, 26. Februar 2025;
Freitag, 28. Februar 2025;
Montag, 24. März 2025;
Dienstag, 1. April 2025; 9.00 Uhr
Montag, 14. April 2025; 10.30 Uhr
Dienstag, 22. April 2025; 9.00 Uhr
Mittwoch, 23. April 2025; 9.00 Uhr
Achtung! Der ursprünglich für den 16. April 2025 vorgesehene Fortsetzungstermin wurde aufgehoben.
jeweils Sitzungssaal 1
1. Große Strafkammer (Jugendstrafkammer)
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, als Heranwachsender im September 2024 gegen Mitternacht seine Beziehungspartnerin in deren Wohnung so lange gewürgt zu haben, dass sie an den Folgen der mechanischen Gewalteinwirkung verstarb, was der Angeklagte zwar nicht beabsichtigt haben soll, was für ihn aber erkenn- und vermeidbar gewesen sei. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Dienstag, 25. März 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen schweren Raubes, Az. 4 KLs 6410 Js 10524/24
Fortsetzungstermine: Dienstag,1. April 2025, 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt den beiden 46 bzw. 40-jährigen Angeklagten zur Last, im April 2024 in Kaiserslautern vor einem Supermarkt gemeinschaftlich eine andere Person überfallen und mit Gewalt ausgeraubt zu haben, wobei der Geschädigte schwer verletzt wurde.
Die beiden Angeklagten sollen den Geschädigten vor dem Supermarkt Wodka trinkend und auf dem Boden sitzend angetroffen haben und sollen verlangt haben, dass er ihnen die Wodkaflasche aushändigt, was der Geschädigte verweigert haben soll. Daraufhin soll zunächst der jüngere der Angeklagten den Geschädigten attackiert haben, indem er ihm eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben soll. Anschließend sollen beide Angeklagte versucht haben, dem Geschädigten mit Gewalt die Wodkaflasche zu entreißen, indem sie mit beschuhten Füßen auf ihn eingetreten haben sollen, auch als dieser am Boden lag und das Bewusstsein verlor. Der Geschädigte erlitt schwere Verletzungen, die später eine Not-Gehirn-OP erforderlich machten, wurde aber von den Angeklagten, die das in Kauf genommen haben sollen, zurückgelassen. Sie sollen ihm neben dem Wodka, noch eine Falsche Rotwein, ein Smartphone, eine Kappe und einen Schlüsselbund entwendet haben, als er sich nicht mehr habe wehren können. Die Gegenstände im Gesamtwert von ca. 200 Euro sollen sie für sich behalten haben.
Einer der Angeklagten befindet sich wegen Meldeverstößen in Untersuchungshaft, gegen den anderen besteht eine Meldeauflage.
Montag, 26. März 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Körperverletzung mit Todesfolge u.a., Az. 1 KLs 6035 Js 11575/24 jug
Fortsetzungstermine: Montag, 31. März 2025;
Mittwoch, 16. April 2025;
jeweils 9.00 Uhr Sitzungssaal 1
1. Große Strafkammer (Jugendstrafkammer)
Die Staatsanwaltschaft legt der Angeklagten zur Last, als Heranwachsende im Juni 2024 im Gebäude des Hauptbahnhofs Kaiserslautern einen Mann mit einem Messerstich verletzt zu haben, an dessen Folgen der Mann noch am Ort des Geschehens verstarb, was die Angeklagte hätte vorhersehen und vermeiden können. Dem Messerstich war ein Geschehen vorausgegangen, in dessen Verlauf der später Geschädigte der Angeklagten auf einer Rolltreppe ans Gesäß gefasst haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage aufgrund der zeitlichen Abläufe nicht von einer Notwehrsituation aus, verneint aber auch einen Tötungsvorsatz. Die Angeklagte hat sich kurz nach der Tat selbst gestellt. Das Gericht wird den genauen Ablauf des Geschehens in einer Beweisaufnahme aufzuklären haben.
Für den Termin am 16.04.2025 ist mit dem Abschluss der Beweisaufnahme und mit einem Urteil zu rechnen.
Montag, 8. April 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Vergehens nach § 29 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG u.a., Az. 4 KLs 6014 Js 15767/24
Fortsetzungstermine: Montag, 14. April 2025;
9.00 Uhr Sitzungssaal 1
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 32-jährigen Angeklagten vor, im Zeitraum vom 30. April 2023 bis zum 22. Januar 2024 in Rockenhausen und andernorts mit Cannabis und anderen Rauschmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz (Amphetamin und Kokain) unerlaubt gewerbsmäßig und teilweise in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Insgesamt sind 87 Taten angeklagt. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle soll der Angeklagte an Konsumenten Cannabismengen zwischen 2 und 10 Gramm verkauft haben. An weitere Abnehmer soll er auch Mengen bis zu 30 Gramm, in einem Fall von 100 Gramm verkauft haben. Ein Käufer soll mehrmals Amphetamin von bis zu 18 Gramm bei dem Angeklagten erworben haben. Der Angeklagte soll weiter Mengen von 1 Gramm Kokain an Konsumenten Verkauft haben. Zudem sind Ankaufvorgänge über größere Mengen Kokain (dreimal je 50 g) und Cannabis (2 Kg) angeklagt, die der Angeklagte zum Weiterverkauf erworben haben soll.
Der Angeklagte war wegen vergleichbarer, aber jüngerer Delikte von der Strafkammer bereits mit Urteil vom 28. Mai 2024 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren 4 Monate verurteilt worden.
Medienreferent:
Michael Stiefenhöfer
Vorsitzender Richter am Landgericht
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