| Landgericht Kaiserslautern

Verhandlungsübersicht Oktober 2025

Im Oktober 2025 finden am Landgericht folgende Verhandlungen vor den großen Strafkammern statt:

Folgende Hauptverhandlungen, die im September begonnen haben, dauern noch an:

 

Montag, 22. September 2025

9.00 Uhr – voraussichtlich Sitzungssaal 2 – wegen Diebstahls u.a., 1 KLs 6319 Js 3812/25 jug 

 

Fortsetzungstermine:      

Mittwoch, 24. September und

Mittwoch, 1. Oktober 2025 

9.00 Uhr, voraussichtlich Sitzungssaal 2

 

1. Große Strafkammer (Jugendstrafkammer)

Die Staatsanwaltschaft legt dem 20-jährigen Angeklagten mehrere Sachverhalte zur Last, wobei das Gericht neben dem Sachverhalt selbst noch zu klären hat, ob und inwieweit er bei den Taten jeweils im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat.

Die Antragsschrift sowie die vom Jugendschöffengericht übernommenen weiteren Anklagen beziehen sich auf folgende Sachverhalte:

1.

Ende Februar 2025 soll der Angeklagte aus dem Tresor eines Autohauses in Kaiserslautern einen Autoschlüssel entwendet haben und sich ein paar Tage später zu dem Gelände des Autohauses begeben haben, um mit diesem den Pkw Audi A 5 zu starten. Er soll mit dem Fahrzeug weggefahren sein, ohne die Absicht zu haben, das Fahrzeug zurückzubringen. Er soll das Fahrzeug vor dem Pfalzklinikum in Kaiserslautern abgestellt und den dortigen Mitarbeitern bei denen er sich in Behandlung befunden haben soll, mitgeteilt haben, in dem Wagen befände sich eine Bombe, was aber – wie er wusste – nicht zutreffend war. Der Angeklagte soll sich bewusst gewesen sein, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Aufgrund einer Erkrankung soll der Angeklagte nicht schuldfähig gewesen sein. 

 

2.

Anfang Februar 2025 soll der Angeklagte in Kaiserslautern mit einem Pkw am Straßenverkehr teil, obwohl er gewusst haben soll, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. 

 

3.

Ende Januar 2025 soll sich der Angeklagte zu einem Autohaus im Stadtgebiet von Kaiserslautern begeben und dort ein Fahrzeug der Marke BYD aufgebrochen haben. Er soll zudem weitere Autoschlüssel entwendet haben. Anschließend soll er mit dem Fahrzeug fortgefahren sein, in der Absicht dieses zumindest vorübergehend nach eigenem Gutdünken für sich zu verwenden.  

 

4.

Anfang Februar 2025 soll der Angeklagte den Autoschlüssel seiner Eltern an sich genommen haben und sei in das Fahrzeug gestiegen. Seine Mutter soll ihn daran habe hindern wollen, davon zu fahren, indem sie sich vor das Fahrzeug stellte. Der Angeklagte soll daraufhin auf die Mutter zugefahren sein, die in der Folge umgefallen sein soll, was zu Verletzungen in Form von Prellungen am Körper geführt haben soll. Der Angeklagte soll dann das Fahrzeug stehen gelassen haben. 

 

5.

Anfang Februar 2025 soll der Angeklagte versucht haben, aus einem Hinterhof in der Kaiserstraße in Kaiserslautern einen unverschlossenen Pkw Marke Jeep zu entwenden, was jedoch von der Polizei beobachtet und unterbunden wurde. 

 

6.

An einem nicht genau bekannten Tag zwischen Ende Januar und Anfang Februar 2025 soll der Angeklagte einen Pkw in der Altenwoogstraße in Kaiserslautern entwendet haben, um diesen nach eigenem Gutdünken für sich zu verwenden. 

 

7.

Im direkten Anschluss an die Tat unter 4. trafen zwei Polizeibeamte ein, um den Angeklagten zu stoppen. Der Angeklagte soll ihnen zugerufen haben, die Polizeibeamten sollten ihn fahren lassen, sonst werde er sie „platt machen“, was von den Polizeibeamten ernst genommen worden sei. 

 

8.

Am gleichen Tag zwei Stunden später soll der Angeklagte wiederum im Bewusstsein keine Fahrerlaubnis zu haben mit einem Fahrzeug im Stadtgebiet von Kaiserslautern unterwegs gewesen sein. Dabei soll er im Bereich Hertelsbrunnenring in eine Verkehrskontrolle geraten sein, der er sich dadurch zu entziehen versucht haben soll, dass er mit seinem Fahrzeug gegen das Fahrzeug der Polizei fuhr. Eine Polizeibeamtin soll gezwungen gewesen sein, dem Fahrzeug des Angeklagten auszuweichen.  

 

9.

Ende Januar soll der Angeklagte mit einem Pkw im Stadtgebiet von Kaiserslautern gefahren sein, wobei ihm bewusst gewesen sein soll, dass er nicht die dazu erforderliche Fahrerlaubnis hat.

 

10.

Ende Februar 2025 soll der Angeklagte sein Fahrzeug an einer Tankstelle in Kaiserslautern mit Kraftstoff im Wert von 100 Euro betankt haben, wobei er von Anfang an vorgehabt haben soll, diesen nicht zu bezahlen. Er soll dann wegfahren sein, ohne zu bezahlen.   

 

Der Angeklagte ist vorläufig untergebracht.

 

Freitag, 26. September 2025

9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Konsumcannabis u.a., 4 KLs 6114 Js 3490/25

 

Fortsetzungstermin:      

Montag, 6. Oktober 2025

9.00 Uhr, Sitzungssaal 1

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem 32-jährigen Angeklagten zur Last, im Zeitraum August 2024 bis März 2025 in Kaiserslautern in 33 Fällen unerlaubt mit Kokain und Cannabis gehandelt zu haben, wobei er gewerbsmäßig gehandelt haben soll. In vier Fällen soll er dabei Cannabis bzw. Kokain an eine Jugendliche verkauft haben. Er war dabei mutmaßlich Teil einer Bande, die den Straßenverkauf auf dem Willy-Brandt-Platz organisiert haben soll. Er soll dabei sowohl als Verkäufer als auch als Kurier tätig gewesen sein. Die Anklage wirft ihm den Ankauf von Cannabis im vierstelligen Grammbereich zum Weiterverkauf vor, sowie den An- und Verkauf von Konsumdosen von Cannabis und Kokain. 

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

 

Folgende Hauptverhandlungen beginnen im Oktober 2025 neu:

 

Dienstag, 7. Oktober 2025

9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Konsumcannabis jeweils in nicht geringer Menge u.a., 4 KLs 6114 Js 3568/25

 

Fortsetzungstermin:      

Donnerstag, 9. Oktober 2025

9.00 Uhr, Sitzungssaal 1

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem 24-jährigen Angeklagten zur Last – z. T. mit anderen gesondert verfolgten Personen gemeinschaftlich – im Bereich des Willy-Brandt-Platzes in Kaiserslautern im Zeitraum vom 31.08.2025 bis zum 27.03.2025 durch 23 Handlungen Strafgesetze verletzt zu haben, die den Handel mit Betäubungsmitteln und Konsumcannabis unter Strafe stellen. Dabei soll er zum einen Kokain, Marihuana und Cannabis an Konsumenten, darunter auch ein 13-jähriges Mädchen, verkauft haben, aber auch als Zwischenhändler größere Mengen an Kokain (bis zu 20 g) und Cannabis (bis zu 100 g) bestellt und weiterverkauft haben. Dabei überstiegen die Kaufs- und Verkaufsmengen sowohl beim Kokain als auch beim Konsumcannabis in mehreren Fällen die sog. nicht geringe Menge.  

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

 

Mittwoch, 22. Oktober 2025

9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Konsumcannabis in jeweils nicht geringer Menge u.a., 4 KLs 6114 Js 5841/24

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem 29-jährigen Angeklagten zur Last, sich einmal im März 2024 und einmal im September 2024 in Kaiserslautern größere Mengen Cannabis bzw. Amphetamin verschafft zu haben, um diese Stoffe gewinnbringend weiterzuverkaufen. Zum einen soll der Angeklagte 1 kg Cannabis an einen unbekannten Abnehmer verkauft haben, wofür er zuvor 900 Gramm von einem gesondert verfolgten Mann angekauft haben soll. Zum anderen soll er von einem anderen gesondert Verfolgten 2 kg Amphetamin übernommen haben, wovon er 1 kg als Bezahlung für die Bereitstellung eines Drogenbunkers im Stadtgebiet von Kaiserslautern erhalten haben soll.  

 


Medienreferenten: 

Dr. Johannes Barrot 

Vorsitzender Richter am Landgericht
Landgericht Kaiserslautern
Bahnhofstr. 24
67655 Kaiserslautern 

johannes.barrot@zw.jm.rlp.de
Tel. 0631/3721-0     Fax 0631/3721-115

 

Dr. Alexander Schäfer (stv.)
Vorsitzender Richter am Landgericht
Landgericht Kaiserslautern
Bahnhofstr. 24
67655 Kaiserslautern
alexander.schaefer@zw.jm.rlp.de
 

Teilen

Zurück