Donnerstag, 10. März 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a BtMG) u.a., Az. 4 KLs 6214 Js 11035/24
Fortsetzungstermine: Montag, 11. März 2025, 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 56-jährigen Angeklagten zur Last, in fünf Fällen im Spätsommer 2024 in Kaiserslautern mit Betäubungsmitteln in größeren Mengen, genauer Amfetaminbase, und Cannabis Handel getrieben zu haben.
Bei 5 Gelegenheiten im o.g. Zeitraum soll der Angeklagte an eine vom Polizeipräsidium Westpfalz geführte sogenannte Vertrauenspersonen Amfetaminbase in einer Gesamtmenge von ca. 65 Kilogramm in nicht getrocknetem Zustand verkauft und überwiegend auf einem größeren Supermarktparkplatz im Stadtgebiet übergeben haben. Bei dem letzten Geschäft Mitte September 2024 wurde auch das Fahrzeug des Angeklagten durchsucht, indem weitere Betäubungsmittel (Kokain, Crystal Meth) und Cannabis sichergestellt worden sein sollen. Ebenfalls soll bei dieser Gelegenheit im Handschuhfach ein Einhandmesser mit 6,5 cm Klingenlänge festgestellt worden sein, das der Angeklagte dabeigehabt haben soll, um seinen Vorrat zu verteidigen. Der Angeklagte wurde verhaftet und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Dienstag, 25. März 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen schweren Raubes, Az. 4 KLs 6410 Js 10524/24
Fortsetzungstermine: Dienstag, 1. April 2025, 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt den beiden 46 bzw. 40-jährigen Angeklagten zur Last, im April 2024 in Kaiserslautern vor einem Supermarkt gemeinschaftlich eine andere Person überfallen und mit Gewalt ausgeraubt zu haben, wobei der Geschädigte schwer verletzt wurde.
Die beiden Angeklagten sollen den Geschädigten vor dem Supermarkt Wodka trinkend und auf dem Boden sitzend angetroffen haben und sollen verlangt haben, dass er ihnen die Wodkaflasche aushändigt, was der Geschädigte verweigert haben soll. Daraufhin soll zunächst der jüngere der Angeklagten den Geschädigten attackiert haben, indem er ihm eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben soll. Anschließend sollen beide Angeklagte versucht haben, dem Geschädigten mit Gewalt die Wodkaflasche zu entreißen, indem sie mit beschuhten Füßen auf ihn eingetreten haben sollen, auch als dieser am Boden lag und das Bewusstsein verlor. Der Geschädigte erlitt schwere Verletzungen, die später eine Not-Gehirn-OP erforderlich machten, wurde aber von den Angeklagten, die das in Kauf genommen haben sollen, zurückgelassen. Sie sollen ihm neben dem Wodka, noch eine Falsche Rotwein, ein Smartphone, eine Kappe und einen Schlüsselbund entwendet haben, als er sich nicht mehr habe wehren können. Die Gegenstände im Gesamtwert von ca. 200 Euro sollen sie für sich behalten haben.
Einer der Angeklagten befindet sich wegen Meldeverstößen in Untersuchungshaft, gegen den anderen besteht eine Meldeauflage.
Mittwoch, 26. März 2025
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Körperverletzung mit Todesfolge u.a., Az. 1 KLs 6035 Js 11575/24 jug
Fortsetzungstermine: Montag, 31. März 2025;
Freitag, 4. April 2025;
jeweils 9.00 Uhr Sitzungssaal 1
1. Große Strafkammer (Jugendstrafkammer)
Die Staatsanwaltschaft legt der Angeklagten zur Last, als Heranwachsende im Juni 2024 im Gebäude des Hauptbahnhofs Kaiserslautern einen Mann mit einem Messerstich verletzt zu haben, an dessen Folgen der Mann noch am Ort des Geschehens verstarb, was die Angeklagte hätte vorhersehen und vermeiden können. Dem Messerstich war ein Geschehen vorausgegangen, in dessen Verlauf der später Geschädigte der Angeklagten auf einer Rolltreppe ans Gesäß gefasst haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage aufgrund der zeitlichen Abläufe nicht von einer Notwehrsituation aus, verneint aber auch einen Tötungsvorsatz. Die Angeklagte hat sich kurz nach der Tat selbst gestellt. Das Gericht wird den genauen Ablauf des Geschehens in einer Beweisaufnahme aufzuklären haben.
Medienreferent:
Michael Stiefenhöfer
Vorsitzender Richter am Landgericht
Landgericht Kaiserslautern
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